1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Aduno Holding AG (Aduno Holding oder Unternehmen) ist ein in Zürich (Schweiz) ansässiges Unternehmen. Die konsolidierte Jahresrechnung des Unternehmens per 31. Dezember 2018 stellt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Aduno Holding
und ihrer Tochterunternehmen (gemeinsam als die Gruppe bezeichnet) dar.
Die Aduno Holding und ihre Tochterunternehmen erbringen Finanzdienstleistungen im Rahmen des bargeldlosen Bezahlens, der Privatkredite und des Leasings.
Das Tochterunternehmen Viseca Card Services SA (Viseca) bietet Dienstleistungen für bargeldloses Bezahlen an. Viseca gibt Kredit- und Debitkarten (Issuing) unter den Marken der Kreditkartenorganisationen (Schemes) Mastercard und Visa heraus. Dies erfolgt an Privat- und Firmenkunden, für Schweizer Retailbanken, mehrere Co-Branding-Partner und im eigenen Namen. Sie erbringt sämtliche zugehörigen Kundendienstleistungen. Per 1. Oktober 2018 ehöhte die Gruppe ihre Beteiligung an der Accarda AG (Accarda) auf 100%. Die Accarda ist im Bereich der Kundenkarten mit Zahlfunktion tätig. Das Tochterunternehmen cashgate AG (cashgate) vergibt Privatkredite und Leasingfinanzierungen an Privat- und Unternehmenskunden auf dem Schweizer Markt. Aduno Finance AG (Aduno Finance) fungiert als zentrale Treasury-Einheit für die ganze Gruppe. Die Tochterunternehmen Vibbek AG und auch Vibbek GmbH entwickeln Software für Zahlterminals und wurden per 5. Dezember 2018 veräussert. Die Tochterunternehmen AdunoKaution AG (AdunoKaution) und die SmartCaution SA (SmartCaution) bieten Mietgarantien für ihre Kunden an. Sie wurden per 1. Juli 2018 in die cashgate fusioniert. Die Contovista AG (Contovista) entwickelt Software für Finance Management sowie Analytics und stellt diese den Banken zur Verfügung.
Grundlagen der Rechnungslegung
Die konsolidierte Jahresrechnung wurde am 11. April 2019 vom Verwaltungsrat genehmigt und wird der am 27. Mai 2019 angesetzten Generalversammlung zur endgültigen Genehmigung vorgelegt.
Die konsolidierte Jahresrechnung wurde in Übereinstimmung mit den IFRS (International Financial Reporting Standards) erstellt und erfüllt die Vorschriften des Schweizer Rechts. Die konsolidierte Jahresrechnung wird in Schweizer Franken, der funktionalen Währung des Unternehmens, dargestellt. Soweit nichts anderes vermerkt ist, wurden alle Finanzangaben in Schweizer Franken auf die nächste Tausenderstelle gerundet. Aus diesem Grund können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bewertungsgrundlagen für die konsolidierte Jahresrechnung sind die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Dies gilt nicht für derivative Finanzinstrumente, für die der Fair Value verwendet wurde. Die Methoden zur Ermittlung des Fair Values werden in Erläuterung 33 «Risikomanagement» dargestellt.
Das konsolidierte Gesamtergebnis der Tochtergesellschaften wird den Aktionären und den nicht beherrschenden Anteilen der Gesellschaft zugeschrieben, auch wenn die nicht beherrschenden Anteile negative Werte aufweisen.
Schätzungen und Beurteilungen zur Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung
Zur Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung gemäss IFRS muss das Management von Schätzungen, Beurteilungen und Annahmen ausgehen, die sich auf die Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und die angegebene Höhe von Aktiven, Passiven, Erträgen und Aufwendungen auswirken. Die Schätzungen und zugehörigen Annahmen basieren auf bisherigen Erfahrungen und verschiedenen anderen als sinnvoll erachteten Faktoren. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.
Die Schätzungen und zugrunde liegenden Annahmen werden regelmässig überprüft. Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen werden in der aktuell überprüften sowie in den zukünftig betroffenen Perioden erfasst.
Vom Management bei der Anwendung der IFRS vorgenommene Beurteilungen, die sich erheblich auf den Jahresabschluss auswirken, sowie Schätzungen mit einem hohen Anpassungsrisiko im nächsten Jahr werden in den folgenden Erläuterungen dargelegt:
- –Erläuterung 12 – Ertragssteuern
- –Erläuterung 15 – Forderungen aus dem Geschäftsbereich Payment (z. B. erwartete Kreditverluste und Wiedereinbringbarkeit erzielbarer Forderungen)
- –Erläuterung 16 – Forderungen aus dem Geschäftsbereich Consumer Finance (z. B. erwartete Kreditverluste und Wiedereinbringbarkeit erzielbarer Forderungen)
- –Erläuterung 18 – Übrige kurzfristige Forderungen (z.B. erwartete Kreditverluste und Wiedereinbringbarkeit erzielbarer Forderungen)
- –Erläuterung 21 – Goodwill und übrige immaterielle Vermögenswerte (z. B. Ermittlung erzielbarer Beträge bei zahlungsmittelgenerierenden Einheiten)
- –Erläuterung 31 – Eventualverbindlichkeiten
Konsolidierung von Tochterunternehmen
Tochterunternehmen sind von der Gruppe beherrschte Unternehmen. Die Gruppe beherrscht ein Unternehmen, wenn sie aufgrund ihrer Verfügungsgewalt über das Unternehmen variablen Erträgen aus ihrer Beteiligung ausgesetzt ist oder Ansprüche auf solche hat. Die konsolidierte Jahresrechnung schliesst die Jahresrechnungen der Tochterunternehmen ab dem Beginn bis zum Ende der Beherrschung ein.
Bei jeder Firmenübernahme stellt die Gruppe den Wert der nicht beherrschenden Anteile am übernommenen Unternehmen, basierend auf den Fair Values der identifizierten Nettovermögenswerte, zum Stichtag fest.
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
Assoziierte Unternehmen sind jene Unternehmen, bei denen die Gruppe die Finanz- und Geschäftspolitik massgeblich beeinflusst, jedoch nicht beherrscht. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert und bei Zugang zum Fair Value angesetzt.
Der Anteil der Gruppe am Gewinn oder Verlust des assoziierten Unternehmens ist in der Erfolgsrechnung enthalten.
Eliminierungen
Konzerninterne Bilanzwerte und nicht realisierte Gewinne und Verluste oder Erträge und Aufwände aus konzerninternen Transaktionen werden bei der Aufstellung der konsolidierten Jahresrechnung eliminiert. Nicht realisierte Verluste werden wie nicht realisierte Gewinne eliminiert, jedoch nur in dem Masse, in dem kein Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt.
Währungsumrechnung
Transaktionen in Fremdwährungen werden mit dem am Tag der Transaktion gültigen Wechselkurs in die jeweiligen funktionalen Währungen der Gruppenunternehmen umgerechnet. Monetäre Aktiven und Passiven, die am Abschlussstichtag in Fremdwährungen ausgewiesen sind, werden zum an diesem Tag gültigen Wechselkurs wieder in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Aktiven und Passiven, die in Fremdwährungen ausgewiesen sind und zum Fair Value bewertet werden, werden zu dem am Datum der Bestimmung des Fair Values gültigen Wechselkurs wieder in die funktionale Währung umgerechnet. Fremdwährungsdifferenzen, die aus der Umrechnung monetärer Posten entstehen, werden erfolgswirksam erfasst. Fremdwährungseffekte auf nicht monetäre Posten werden entsprechend den Veränderungen beim Fair Value erfasst.
Die Aktiven und Passiven ausländischer Betriebe inklusive Goodwill und Anpassungen der Fair Values werden zum Jahresendkurs in CHF umgerechnet. Aufwände und Erträge der ausländischen Betriebe werden zu Durchschnittskursen in CHF umgerechnet.
Folgende wesentliche Wechselkurse wurden verwendet:
Erträge
Zu den Erträgen zählen Kommissionserträge, Jahresgebühren und Zinserträge sowie übrige Erträge. Kommissionserträge und übrige Erträge werden transaktionsbasiert zum Zeitpunkt der Transaktion erfasst. Jährliche Gebühren werden linear über die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags erfasst und entsprechend abgegrenzt. Die Kommissionserträge bestehen aus transaktionsbasierten Gebühren, die Kunden in allen Geschäftsfeldern verrechnet werden. Der Zinsertrag beinhaltet Zinsen aus Kurzfristkrediten an Kreditkarteninhaber, Privatkredite mit langen Laufzeiten an Privatkunden sowie Leasingfinanzierungen an Privat- und Unternehmenskunden. Der Zinsertrag wird mittels der Effektivzinsmethode erfasst.
Processing- und Serviceaufwand
Processing- und Serviceaufwände enthalten Bearbeitungsgebühren für Dienstleistungspartner, Gebühren für die Nutzung des weltweiten Netzes der Kartenorganisationen und weitere Dienstleistungsgebühren. Processing- und Serviceaufwendungen werden erfasst, wenn sie anfallen.
Marketing- und Vertriebsaufwand
Im Kartengeschäft bietet die Gruppe ihren Kunden Kundenbindungsprogramme an. Diese Bonusprogramme werden teilweise durch Dritte durchgeführt; in diesem Fall werden die entsprechenden Kosten direkt in der Erfolgsrechnung erfasst.
Die Gruppe bietet ein Kundenbindungsprogramm an, bei dem die Kunden mit ihren Kartentransaktionen Punkte sammeln, die auf speziellen Punktekonten erfasst werden. Die Kunden können die Punkte gegen Sachprämien, Jahresgebührengutschriften oder auch Rabatte innerhalb des gruppenweiten Partnernetzwerkes eintauschen. Der geschätzte zukünftige Aufwand erhöht die passive Rechnungsabgrenzung. Darüber hinaus bietet die Gruppe eine jährliche Vergütung auf Basis des Transaktionsvolumens des Kunden an. Der geschätzte zukünftige Aufwand wird als Minderung der zugrunde liegenden Erträge verbucht und erhöht die passive Rechnungsabgrenzung.
Der für die jährliche Vergütung abgegrenzte Betrag wird aufgelöst, sobald die Jahresgebührenreduktion erfolgt ist und damit die Verpflichtung der Gesellschaft erfüllt ist.
Zinsaufwand
Der Zinsaufwand mittels Effektivzinsmethode besteht aus dem Aufwand zur Refinanzierung der Zinsertrag generierenden Geschäftsbereiche und aus Verlusten aus derivativen Finanzinstrumenten, die in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung erfasst werden.
Wertminderungsaufwand in den Bereichen Payment und Consumer Finance
Der Wertminderungsaufwand im Bereich Payment ergibt sich aus Forderungsausfälle, aus der Erhöhung der erwarteten Kreditverluste, aus Verlusten von Betrugsfällen und Chargebacks aus dem Kartengeschäft. Der Wertminderungsaufwand im Bereich Consumer Finance ergibt sich hauptsächlich aus Forderungsausfällen und aus der Erhöhung der erwarteten Kreditverluste.
Übrige Aufwände
Übrige Aufwände werden erfasst, wenn sie anfallen. Die Aufwendungen werden periodengerecht erfasst.
Abschreibungen und Amortisationen
Unter Abschreibungen und Amortisationen fallen die Abschreibung von Sachanlagen und die Amortisation immaterieller Vermögenswerte. Die Abschreibungen und Amortisationen werden in der Erfolgsrechnung gemäss den unter den Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten aufgeführten Methoden erfasst.
Ertragssteuern
Der Ertragssteueraufwand umfasst tatsächliche und latente Ertragssteuern. Der Ertragssteueraufwand wird in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung erfasst, ausser er bezieht sich auf Posten, die direkt zum Eigenkapital gehören. In diesem Fall wird der Aufwand direkt im Eigenkapital erfasst.
Die tatsächlichen Steuern sind die erwarteten Steuerverbindlichkeiten oder -forderungen in Bezug auf die für das Jahr zu versteuernden Erträge oder Verluste, basierend auf den Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gesetzlich beschlossen sind bzw. für die der Beschlussprozess im Wesentlichen abgeschlossen ist, sowie den Anpassungen von Steuerschulden aus vorherigen Jahren.
Latente Steuern werden über den Bilanzansatz erfasst, bei dem auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten von Aktiven und Passiven für Zwecke der Rechnungslegung und den für Steuerzwecke verwendeten Werten Bezug genommen wird sowie auf Verlustvorträge. Latente Steuern werden für folgende temporäre Differenzen nicht erfasst: bei erstmaliger Erfassung von Goodwill sowie von Aktiven oder Passiven bei einer Transaktion ausserhalb von Unternehmenszusammenschlüssen, die weder das Ergebnis vor Ertragssteuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, des Weiteren bei Differenzen in Bezug auf Beteiligungen an Tochterunternehmen, soweit sich diese in absehbarer Zeit nicht ausgleichen werden. Latente Steuern werden anhand der voraussichtlich anwendbaren Steuersätze ermittelt, die am Abschlussstichtag gesetzlich beschlossen sind bzw. für die der Beschlussprozess im Wesentlichen abgeschlossen ist.
Ein latenter Steueranspruch wird nur in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftige zu versteuernde Ergebnisse die Realisierung des Anspruchs ermöglichen. Latente Steuerforderungen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Masse reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der jeweilige Steuervorteil zu realisieren ist.
Ergebnis pro Aktie
Die Gruppe errechnet für ihre Stammaktien das unverwässerte Ergebnis pro Aktie (EPS). Zur Berechnung des EPS wird das den Stammaktionären des Unternehmens zurechenbare Konzernergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Zahl der innerhalb der Periode im Umlauf gewesenen Stammaktien dividiert und um die eigenen Aktien korrigiert.
Da keine Wandelanleihen, Bezugsrechte oder andere potenzielle Aktien im Umlauf sind, besteht keine Verwässerung der Aktien.
Segmentberichterstattung
Ein Geschäftssegment ist ein Tätigkeitsbereich der Gruppe, der Geschäftstätigkeiten ausübt, bei denen Erträge erzielt werden und Aufwände anfallen. Die Ergebnisse der Geschäftstätigkeiten werden regelmässig vom Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker) der Gruppe im Hinblick auf Entscheidungen über die Zuweisung von Ressourcen zu den Segmenten und die Bewertung der Ertragskraft überprüft, wofür separate Finanzinformationen vorliegen.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel beinhalten Bargeld, Post- und Bankkonten und Festgeldanlagen mit einer ursprünglichen Fälligkeit von weniger als 90 Tagen ab dem Datum des Erwerbs. Sie werden zu Anschaffungskosten, die dem Nominalwert entsprechen, ausgewiesen.
Derivative Finanzinstrumente, einschliesslich Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
Die Gruppe sichert sich über derivative Finanzinstrumente gegen Fremdwährungs- und Zinssatzrisiken ab, die aus operativen und Finanzierungsgeschäften hervorgehen. In Übereinstimmung mit der Finanzpolitik der Gruppe werden keine derivativen Finanzinstrumente zu Handelszwecken gehalten oder ausgegeben.
Derivative Finanzinstrumente werden zunächst zum Fair Value erfasst. Zuweisbare Transaktionskosten werden bei Anfallen in der Erfolgsrechnung erfasst. Nach der erstmaligen Erfassung werden derivative Finanzinstrumente weiterhin zum Fair Value bewertet. Der Gewinn oder Verlust bei der Neubewertung des Fair Values wird umgehend in der Erfolgsrechnung erfasst.
Die von der Gruppe verwendeten Währungsswaps gelten nicht als Sicherungsgeschäfte. Sie werden deshalb als Handelsinstrumente verbucht.
Die Gruppe bestimmt Zinsswaps als Sicherungsinstrumente zur Sicherung der Schwankungen bei den Zinszahlungen in Bezug auf variabel verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten (Cashflow-Hedge).
Der effektive Anteil von Änderungen am Fair Value des Derivats wird im sonstigen Gesamtergebnis erfasst und als Hedgingreserve im Eigenkapital ausgewiesen. Der im sonstigen Gesamtergebnis erfasste Betrag wird in derselben Periode in die Erfolgsrechnung umgebucht, in der die abgesicherten Cashflows eintreffen und sich auf die konsolidierte Gesamtergebnisrechnung auswirken.
Wenn das Sicherungsinstrument die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (Hedge Accounting) nicht mehr erfüllt, abläuft oder verkauft, beendet oder ausgeübt wird oder wenn die Bestimmung widerrufen wird, wird die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften prospektiv beendet. Der zuvor im sonstigen Gesamtergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust verbleibt dort, bis die erwartete Transaktion sich auf den Gewinn oder Verlust auswirkt.
Vorräte
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs-/Herstellungskosten und Nettoveräusserungswert bewertet. Die Kosten für Vorräte basieren auf dem First-in-first-out-Prinzip. Der Nettoveräusserungswert ist der geschätzte Verkaufserlös abzüglich geschätzter Fertigstellungskosten und Vertriebskosten.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten nach Abzug kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwände ausgewiesen.
Abschreibungen werden in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung linear über die geschätzte Nutzungsdauer jedes Sachanlagepostens erfasst. Die geschätzte Nutzungsdauer erstreckt sich wie folgt:
Nutzungsdauern und Restwerte werden jährlich zum Bilanzstichtag überprüft und Anpassungen werden in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Veräusserung von Sachanlagen werden in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Goodwill
Die Gruppe bewertet den Goodwill zum Zeitpunkt des Erwerbs als den Unterschiedsbetrag zwischen dem erfassten Nettobetrag der identifizierbaren erworbenen Aktiven und übernommenen Passiven und der Summe des Fair Values der übertragenen Gegenleistung plus des erfassten Werts der Minderheitsanteile am erworbenen Unternehmen. Wenn der Unterschiedsbetrag negativ ist (negativer Goodwill), wird er unmittelbar in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Der Goodwill wird zu fortgeführten Anschaffungskosten nach Abzug aller kumulierten Wertminderungsaufwände ausgewiesen. Der Goodwill wird jährlich auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf eine Wertminderung überprüft.
Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten nach Abzug aller kumulierten Amortisationen und Wertminderungsaufwände ausgewiesen.
Immaterielle Vermögenswerte beinhalten aktivierte Softwarekosten sowie aktivierte Lizenz- und Kundenbeziehungen, die alle eine begrenzte Nutzungsdauer aufweisen. Die folgenden immateriellen Vermögenswerte werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer amortisiert:
Kundenbeziehungen werden gemäss einer durchschnittlichen «Kundenlebensdauer» je nach zugrunde liegendem Geschäftsbereich amortisiert. Die aktuell erfassten Kundenbeziehungen werden in einem Zeitraum von 7 bis 15 Jahren in der Regel mit digital-degressiver Methode amortisiert.
Amortisationsmethoden, Nutzungsdauer und Restwerte werden am Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Zur aktivierten Software zählen externe Kosten für die externe Entwicklung oder den Kauf von Computer- und Serversoftware zur eigenen Nutzung. Die aktivierten Ausgaben beinhalten hauptsächlich externe Entwicklungskosten und Beratungshonorare für die Entwicklung von Implementierungen und Anpassungen von Software.
Wertminderung
Der bei langfristigen nicht finanziellen Aktiven erzielbare Betrag wird im Falle von Anzeichen einer Wertminderung überprüft. Liegt ein Hinweis auf eine Wertminderung (auslösendes Ereignis) vor, wird eine Wertminderungsprüfung durchgeführt. Der Goodwill wird jährlich auf eine Wertminderung überprüft. Wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder dessen zahlungsmittelgenerierender Einheit über den erzielbaren Betrag hinausgeht, wird in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung ein Wertminderungsaufwand erfasst.
Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit ist die kleinste identifizierbare Gruppe von Aktiven, die Cashflows erzeugt, die von anderen Aktiven und Gruppen von Aktiven weitgehend unabhängig sind. Für zahlungsmittelgenerierende Einheiten erfasste Wertminderungsaufwände werden zunächst vom Buchwert des zugeordneten Goodwills und danach anteilsmässig vom Buchwert der anderen Aktiven in der Einheit (Gruppe von Aktiven) in Abzug gebracht.
Rückstellungen
Eine Rückstellung wird in der Bilanz erfasst, wenn die Gruppe aufgrund eines früheren Ereignisses eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat und es wahrscheinlich ist, dass Ressourcen zur Erfüllung der Verpflichtung abfliessen und die Höhe der Verpflichtung verlässlich schätzbar ist. Bei einer wesentlichen Auswirkung des Zinseffektes werden die erwarteten zukünftigen Cashflows zur Bestimmung der Rückstellungen mit einem Satz vor Steuern diskontiert, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt und gegebenenfalls die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt.
Rückstellung für Rückbauverpflichtungen bei Mieträumen
Gemäss Mietvertrag und anwendbaren faktischen Anforderungen rechtlicher Verpflichtungen werden Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen bei Mieträumen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands und der damit verbundenen Aufwände erfasst, wenn die Gruppe einen Mietvertrag eingeht. Eine diesbezügliche Zahlung wird verbucht, wenn das verpflichtende Ereignis zur Wiederherstellung des angegebenen Zustandes der Mieträume eintritt. Die Aufwände werden über die Laufzeit des Mietverhältnisses erfasst.
Personalvorsorgeverpflichtungen
Die Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten als leistungsorientierte Pläne. Die Nettoverpflichtung der Gruppe in Bezug auf leistungsorientierte Altersvorsorgepläne wird für jeden Plan separat berechnet, indem die Höhe der zukünftigen Leistungen geschätzt wird, welche die Arbeitnehmer für ihre Arbeit bis zur aktuellen Periode verdient haben. Diese Leistungen werden zur Bestimmung des Barwerts diskontiert und der Fair Value eines Planvermögens wird abgezogen.
Diese Berechnung wird jährlich von einem qualifizierten Versicherungsmathematiker unter Anwendung der Methode laufender Einmalprämien vorgenommen. Wenn aus der Berechnung ein Nutzen für die Gruppe hervorgeht, ist der erfasste Vermögenswert auf den Gesamtbetrag des nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands und den Barwert zukünftiger Rückerstattungen aus dem Plan oder Reduzierungen zukünftiger Planbeiträge begrenzt.
Neubewertungen der Nettoverpflichtung, welche versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die Erträge aus Vorsorgevermögen (ohne Zinsen) und den Effekt der Vermögenswertobergrenze (wenn vorhanden, ohne Zinsen) beinhalten, werden umgehend im sonstigen Gesamtergebnis erfasst. Die Gruppe bestimmt den Nettozinsaufwand bzw. -ertrag aus der Nettoverpflichtung bzw. dem Nettoguthaben für das Geschäftsjahr anhand des Abzinsungssatzes, der für die Bemessung der Nettoverpflichtung zum Jahresbeginn verwendet wird, unter Berücksichtigung der Veränderungen der Nettoverpflichtung bzw. des Nettovermögens während der Berichtsperiode aufgrund von Beiträgen und Vorsorgeleistungen. Der Nettozinsaufwand und die übrigen Aufwände im Zusammenhang mit den Personalvorsorgeverpflichtungen werden in der Erfolgsrechnung erfasst.
Bei Leistungsanpassungen und -kürzungen werden die entsprechenden Veränderungen der Pensionsverpflichtungen in Bezug auf die vergangene Dienstzeit sowie Gewinne oder Verluste aus Kürzungen umgehend in der Erfolgsrechnung erfasst. Die Gruppe erfasst Gewinne und Verluste aus der Begleichung von Personalvorsorgeverpflichtungen, wenn diese beglichen werden.
Aktienkapital
Stammaktien werden als Eigenkapital eingestuft. Zusätzliche Kosten, die der Ausgabe von Stammaktien direkt zuweisbar sind, werden nach Abzug eventueller Steuern als Abzug vom Eigenkapital erfasst.
Wenn als Eigenkapital erfasstes Aktienkapital zurückgekauft wird, wird der Betrag des bezahlten Entgelts, einschliesslich direkt zuweisbarer Kosten, nach Abzug eventueller Steuern als Abzug vom Eigenkapital erfasst. Zurückgekaufte Aktien werden als eigene Aktien dargestellt und als Abzugsposten vom Eigenkapital ausgewiesen. Wenn eigene Aktien anschliessend verkauft oder neu ausgegeben werden, wird der Abzugsposten verringert und der bei der Transaktion entstandene Mehrbetrag wird in die Gewinnreserven übertragen, während ein Minderbetrag aus den Gewinnreserven transferiert wird.
Dividenden werden in dem Jahr als Verbindlichkeiten erfasst, in dem sie beschlossen werden.
Erstmals von der Gruppe angewendete neue und revidierte Standards und Interpretationen
Die Gruppe hat die folgenden wesentlichen neuen und revidierten Standards und Interpretationen zur Rechnungslegung im Jahr 2018 erstmals angewendet:
- –IFRS 9 Finanzinstrumente
- –IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden
IFRS 9 Finanzinstrumente
IFRS 9 regelt den Ansatz und die Bewertung von Finanzanlagen und -verbindlichkeiten. Dieser Standard ersetzt IAS 39 «Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung». IFRS 9 wurde übernommen, ohne die Vergleichsinformationen offenzulegen. Die Grundlagen der Rechnungslegung von Finanzinstrumenten sind im Finanzbericht 2017 unter Erläuterung «1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze» ersichtlich. Die Reklassifizierungen und Anpassungen, die sich aus den neuen Regeln bezüglich Wertminderungen ergeben, werden in der Eröffnungsbilanz am 1. Januar 2018 ausgewiesen.
(i) Klassifizierung und Bewertung
Die Gruppe hält Forderungen, bei denen die Absicht besteht, vertragliche Zahlungsflüsse zu erzielen und die Positionen bis zum Verfall zu halten. Bestehen diese Forderungen den unten ausgeführten SPPI (solely payments of principal and interest) Test, werden diese zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet. Diese beinhalten die Forderungen aus dem Payment- und dem Consumer Finance-Geschäft.
Bei der Beurteilung, ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschliesslich zu Tilgungs- und Zinszahlungen führen (SPPI), berücksichtigt die Gruppe die vertraglichen Bedingungen des Finanzinstruments. Dies beinhaltet auch die Beurteilung, ob der finanzielle Vermögenswert eine vertragliche Bestimmung enthält, die den Zeitpunkt oder den Betrag der vertraglichen Zahlungsströme beeinflussen könnte. Eine solche Bestimmung könnte zum Nichterfüllen des vorliegenden Tests führen. Bei der Einschätzung berücksichtigt die Gruppe die nachfolgenden Punkte:
- –Bedingte Ereignisse, die den Betrag und den Zeitpunkt der Zahlungsströme beeinflussen können
- –Komponenten mit Hebelwirkung oder Komponenten, die festgesetzte Verzinsung verändern
- –Vorzeitige Rückzahlungsklauseln und Verlängerungsbestimmungen
Weiterhin hält die Gruppe Finanzinstrumente, die auf Basis der Fair Values gemanagt werden, wie derivative Finanzinstrumente und Aktien, die als «FVOCI» kategorisiert sind und deren Gewinne und Verluste im «Sonstigen Gesamtergebnis» erfasst werden.
Die folgende Tabelle zeigt die für jede Bilanzposition berücksichtigten Anpassungen, aufgrund des Übergangs von IAS 39 zu IFRS 9. Die Anpassungen werden nachfolgend ausführlich erklärt. Die Differenz zwischen der Anpassung der Aktivseite und der Anpassung im Eigenkapital entspricht dem Steuereffekt.
(a) Reklassifizierungen von Darlehen und Forderungen (LAR) zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)
Forderungen aus den Geschäftsbereichen Payment und Consumer Finance, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die sonstigen Forderungen werden zur Vereinnahmung vertraglicher Cashflows gehalten und es wird erwartet, dass sie Cashflows generieren, die ausschliesslich Zahlungen von Kapital und Zinsen repräsentieren. Der Konzern hat die Merkmale der vertraglichen Cashflows dieser Instrumente analysiert und ist zu dem Schluss gelangt, dass sie die Kriterien für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nach IFRS 9 erfüllen. Daher ist keine Reklassifizierung dieser Instrumente erforderlich.
(b) Zum Fair Value ausgewiesene finanzielle Vermögenswerte
Die Gruppe wird weiterhin alle finanziellen Vermögenswerte, die unter IAS 39 zu ihrem Fair Value geführt werden, ebenfalls unter IFRS 9 zum Fair Value bewerten. Aktien, die als «zur Veräusserung verfügbaren Finanzanlagen» kategorisiert sind und deren Gewinne und Verluste im «Sonstigen Gesamtergebnis» erfasst werden, werden auf die neue Kategorie «FVOCI - Aktienposition» reklassifiziert. Derivate, die zu Handelszwecken gehalten und für Absicherungszwecke eingesetzt werden, werden zum Fair Value bewertet. Somit hat die Anwendung von IFRS 9 keine Auswirkungen auf die Bewertung.
(c) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Sämtliche unter IAS 39 zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten werden auch unter IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Somit hat die Anwendung von IFRS 9 keine Auswirkungen auf die Bewertung.
(ii) Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
IFRS 9 ersetzt das Modell der «eingetretenen Verluste» (Incurred Loss) von IAS 39 durch ein Modell der «erwarteten Kreditverluste» (Expected Credit Loss – ECL). Die Gruppe berechnet die Wertminderung auf Basis des ECL (Expected Credit Loss) über die Restlaufzeit, wenn das Kreditrisiko bedeutend angestiegen ist (Stage 2) oder der finanzielle Vermögenswert ausgefallen ist (Stage 3). Die folgenden Vermögenswerte hingegen werden auf Basis eines 12-Monate-ECL berechnet (Stage 1): finanzielle Vermögenswerte gegenüber Parteien mit einem tiefen Kreditrisiko zum Abschlussstichtag (Anlagebonität BBB oder besser) oder andere finanzielle Vermögenswerte, bei welchen das Kreditrisiko seit der Ersterfassung nicht bedeutend gestiegen ist. Wertminderungen auf den übrigen kurzfristigen Forderungen werden immer auf Basis des ECL über die Restlaufzeit berechnet.
Detaillierte Angaben zu den wesentlich vom Modell der erwarteten Kreditverluste betroffenen Finanzinstrumenten werden in den entsprechenden Erläuterungen dargestellt:
- –Erläuterung 15 – Forderungen aus dem Geschäftsbereich Payment
- –Erläuterung 16 – Forderungen aus dem Geschäftsbereich Consumer Finance
- –Erläuterung 18 – Übrige kurzfristige Forderungen
Obwohl Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ebenfalls den Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 unterliegen, war der identifizierte Wertminderungsverlust sowohl am 1. Januar als auch am 31. Dezember 2018 unerheblich: Sämtliche Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken hinterlegt, die ein Kreditrating von mindestens A aufweisen. Die meisten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind indes bei einer Bank hinterlegt, die ein Kreditrating von AAA aufweist. Sämtliche Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente können ohne Kündigungsfrist sofort zurückgezogen werden.
Die Gruppe hat ermittelt, dass die Anwendung der Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 per 1. Januar 2018 zu einer zusätzlichen Wertminderung führt, wie dies im Folgenden dargelegt ist:
IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden
Im Mai 2014 gab der IASB den neuen Standard heraus, der vorgibt, wie und wann die Erlöse erfasst werden. IFRS 15 ersetzt mehrere andere IFRS-Standards und -Interpretationen, die derzeit den Ansatz von Erlösen nach IFRS regeln, und beinhaltet ein einheitliches, prinzipienbasiertes Fünf-Schritte-Modell, das auf alle Verträge mit Kunden Anwendung findet. Die fünf Schritte decken Folgendes ab: Ermittlung des Vertrags bzw. der Verträge mit einem Kunden, Ermittlung der Erfüllungspflichten im Vertrag, Ermittlung des Transaktionspreises, Zuordnung des Transaktionspreises zu den Erfüllungspflichten im Vertrag und Ansatz der Erlöse, wenn der Konzern einer Erfüllungspflicht nachkommt.
Der neue Standard gibt zudem Richtlinien bezüglich Transaktionen vor, die früher nicht umfassend geregelt waren, und verfeinert die Richtlinien bezüglich der Behandlung von Transaktionen mit mehreren Elementen. Zudem verlangt der Standard erweiterte Offenlegungen im Zusammenhang mit Erlösen.
Der neue Standard hat keinen materiellen Einfluss auf die Konzernrechnung der Gruppe. Die Kommissionseinnahmen sind im Wesentlichen transaktionsbezogene Vergütungen, die zum Zeitpunkt der Transaktion anfallen. Die Jahresgebühren werden über die Laufzeit abgegrenzt.
Neue und revidierte Standards und Interpretationen
Die Aduno Gruppe wird ab dem 01.01.2019 ihre konsolidierte Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER abschliessen. Neue und überarbeitete Standards und Interpretationen, die verabschiedet wurden, aber erst später in Kraft treten und von der Aduno Holding nicht frühzeitig angewendet werden, wurden nicht weiter analysiert.
2. Segmentberichterstattung
Zum Zweck der Rechnungslegung und Organisation hat das Management die Geschäftstätigkeit der Gruppe in vier Segmente eingeteilt. Die externe Segmentberichterstattung basiert auf der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker), der für die Zuweisung von Ressourcen verantwortlich ist und die Ertragskraft des Unternehmens bewertet. Als Hauptentscheidungsträger gilt die Gruppenleitung der Aduno, weil sie für die Leitung der gesamten Gruppe verantwortlich ist und die Geschäftsberichte jedes Geschäftssegments auf monatlicher Basis überprüft. Die Gruppenleitung besteht aus dem CEO (Chief Executive Officer) sowie dem CFO (Chief Financial Officer), dem CSO (Chief Sales Officer), dem CMO (Chief Marketing Officer) und dem COO (Chief Operations Officer).
Payment
Der Geschäftsbereich Payment stellt Dienstleistungen für bargeldloses Zahlen über Kredit-, Debit- und Kundenkarten für Privat- und Unternehmenskunden bereit und erbringt die zugehörigen Transaktions- und Kundendienstleistungen in diesem Bereich. Der Grossteil der Geschäftstätigkeit über die Marken Mastercard und Visa abgewickelt.
Der Geschäftsbereich Payment wird über Viseca, Accarda und Contovista sowie über die per 5. Dezember 2018 veräusserten Vibbek AG und Vibbek GmbH abgewickelt. Die Haupteinnahmequellen in dieser Geschäftseinheit sind Verrechnungs- und Kommissionsgebühren, Jahresgebühren für Karten und Dienstleistungen, Erträge aus Fremdwährungstransaktionen und Zinsen. AdunoKaution und SmartCaution wurden im Jahr 2018 in cashgate fusioniert und entsprechend auch ins Segment Consumer Finance transferiert. Für eine bessere Vergleichbarkeit wurden die Segmentszahlen 2017 entsprechend angepasst. Die Aduno SA war bis zu ihrem Verkauf im Jahr 2017 ebenfalls Bestandteil des Geschäftsbereichs Payment. Das Acquiring- und Terminal-Geschäft wurde folglich als aufzugebender Geschäftsbereich klassiert.
Consumer Finance
Der Geschäftsbereich Consumer Finance wird durch cashgate betrieben. Consumer Finance bietet Privat- und Unternehmenskunden Leasingverträge und Kredite für Verbrauchsgüter an. Der Geschäftsbereich wurde im Jahr 2018 nach Fusion mit AdunoKaution und SmartCaution um das Mietkautionsgeschäft ergänzt. Für eine bessere Vergleichsmöglichkeit wurden die Zahlen 2017 entsprechend angepasst. Die Haupteinnahmequellen sind Erträge aus Zinsen und Kommissionen und Gebühren für kostenpflichtige Dienstleistungen.
Internal Financing – Gruppenfinanzierung
Als zentrale Treasury-Einheit der Gruppe (Aduno Finance) stellt der Geschäftsbereich Internal Financing den anderen Gruppengesellschaften Finanzdienstleistungen zur Verfügung. Die Treasury-Dienstleistungen umfassen die Behandlung von Zahlungen, die Bearbeitung von Fremdwährungstransaktionen sowie die Verwaltung von Markenrechten der Gruppe. Die Haupteinnahmequellen sind Erträge aus dem Fremdwährungsgeschäft und Zinseinnahmen.
Corporate Functions
Der Geschäftsbereich Corporate Functions beinhaltet unternehmensübergreifende Konsolidierungsposten und das Finanzergebnis der Aduno Holding.
Informationen über wichtige Kunden
In keinem der Geschäftssegmente gibt es Kunden, deren Erträge mindestens 10% der Erträge des jeweiligen Segments ausmachen (2017: keine).
Die folgende Tabelle enthält bestimmte Informationen über die Geschäftssegmente, die auf der Bewertung des Managements und der internen Berichtsstruktur per 31. Dezember 2018 und 2017 und für jedes abgeschlossene Jahr basieren.
3. Veränderungen des Konsolidierungskreises
Akquisition der Accarda AG
Per 1. Oktober 2018 erwarb die Aduno Holding zusätzliche 70% der Anteile an der Accarda AG in Brütisellen, Kanton Zürich. Mit der Beteiligung von 30% hält die Aduno Holding nun einen Anteil von 100% an der Accarda AG. Die Firma ist im Bereich Kundenkarten mit Zahlfunktion tätig. Der Kaufpreis für die 70% betrug CHF 195.5 Mio., der in bar entrichtet wurde. Die Neubewertung der bestehenden 30% ergab einen Bewertungsgewinn von CHF 27.4 Mio. Der Neubewertungsgewinn wurde im «Ertrag von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen» erfasst.
Die folgende Kaufpreisallokation ist final. Ein Goodwill von CHF 58.7 Mio. wurde identifiziert und der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Issuing zugeteilt. Die Aufstockung der Beteiligung an Accarda ermöglicht zukünftige Geschäftsmodelle und Synergien mit dem bestehenden Issuing-Geschäft und stärkt die Erträge mit bestehenden Accarda Kunden.
In den Umsatzerlösen des Konzerns für das Jahr 2018 enthalten sind CHF 21.1 Mio. aus dem Zusatzgeschäft von Accarda. Im Jahresergebnis ist ein Verlust von CHF 10.7 Mio. enthalten. Wäre die Akquisition von Accarda am 1. Januar 2018 erfolgt, hätte der konsolidierte Umsatz der Gruppe CHF 564.2 Mio. betragen und es wäre ein Konzernergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen nach Steuern von CHF 117.0 Mio. entstanden. Durch den Erwerb entstanden für den Konzern Anschaffungskosten von CHF 2.8 Mio., die in der Gewinn- und Verlustrechnung im «Übrigen Betriebsaufwand» enthalten sind.
Akquisition der Contovista AG (2017)
Per 1. August 2017 erwarb die Aduno Holding zusätzliche 55.7% der Anteile an Contovista in Schlieren, Kanton Zürich. Mit der Beteiligung von 14.3% hält die Aduno Holding nun einen Anteil von 70% an Contovista. Die Firma entwickelt Software für Finance Management als auch Analytics und vertreibt diese an Banken. Der Kaufpreis für die 55.7% betrug CHF 27.3 Mio., der in bar entrichtet wurde. Die Neubewertung der bestehenden 14.3% ergab einen Bewertungsgewinn von CHF 4.0 Mio. Der Neubewertungsgewinn wurde im «Ertrag von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen» erfasst.
Die folgende Kaufpreisallokation ist final. Ein Goodwill von CHF 21.1 Mio. wurde identifiziert und der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Issuing zugeteilt. Die Aufstockung der Beteiligung an Contovista stärkt die Bindung zu den Aktionärsbanken, ermöglicht zukünftige Geschäftsmodelle mit der Gruppe und stärkt die Erträge mit bestehenden Kunden.
In den Umsatzerlösen des Konzerns für das Jahr 2017 enthalten sind CHF 1.9 Mio. aus dem Zusatzgeschäft von Contovista. Im Jahresergebnis ist ein Gewinn von CHF 0.1 Mio. enthalten. Wäre die Akquisition von Contovista am 1. Januar 2017 erfolgt, hätte der konsolidierte Umsatz der Gruppe CHF 460.9 Mio. betragen und es wäre ein Konzernergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen nach Steuern von CHF 75.2 Mio. resultiert. Durch den Erwerb entstanden für den Konzern Anschaffungskosten von CHF 0.1 Mio., die in der Gewinn- und Verlustrechnung im «Übrigen Betriebsaufwand» enthalten sind.
Verkauf der Vibbek AG
Per 5. Dezember 2018 hat die Aduno Gruppe ihren 67% Anteil an der Vibbek AG für CHF 3.3 Mio verkauft. Aus dem Verkauf der Vibbek AG resultierte ein Gewinn von CHF 0.4 Mio, der im übrigen Ertrag erfasst wurde.
4. Kommissionsertrag
5. Zinsertrag und Zinsaufwand
Die Zunahme des Zinsergebnisses ist einerseits auf den Zukauf von Accarda zurückzuführen (plus CHF 7.4 Mio.) und andererseits auf noch immer tiefe Refinanzierungskosten.
Die Zinserträge entstehen der Gruppe aus dem Geschäftsbereich Consumer Finance sowie aus Teilzahlungszinsen im Kartengeschäft.
Im Kartengeschäft können Kreditkarteninhaber ihren Saldo sowohl auf der Kreditkarte als auch auf den übrigen Zahlkarten in einen Privatkredit umwandeln, für den die Gruppe während der kurzfristigen Laufzeit Zinsen erhebt.
Die Zinsaufwände entstehen durch den Refinanzierungsbedarf der benötigten Mittel für die Bereiche Payment und Consumer Finance.
6. Übrige Erträge
Fremdwährungsgewinne und -verluste ergeben sich bei Transaktionen, die nicht in Schweizer Franken durchgeführt werden. Die Abrechnung von Kunden des Kartengeschäfts der Gruppe basiert auf einem typischen Wechselkurs nahe dem Kassakurs, die Abrechnung der Gruppe erfolgt nahe an der Interbankrate (Interbankrate plus Credit Spread der Gruppe).
Die Zunahme der Erträge aus Dienstleistungen ist vor allem auf den Zukauf von Accarda zurückzuführen (plus CHF 10.6 Mio.).
Die übrigen Erträge haben sich verglichen mit dem Jahr 2017 aufgrund eines Transitional Service Agreements im Zusammenhang mit dem Verkauf des Acquiring-Geschäfts erhöht.
7. Processing- und Serviceaufwand
Die Kartenbearbeitungsaufwände sind volumenabhängig und haben sich aufgrund des gestiegenen Transaktionsumsatzes und Kartenbestandes entsprechend erhöht. Die Zunahme der Dienstleistungsaufwände ist auf den Zukauf der Accarda Gruppe (plus CHF 2.4 Mio) zurückzuführen.
8. Marketing- und Vertriebsaufwand
9. Personalaufwand
Die Erhöhung des Personalaufwandes ist vor allem auf den Zukauf der Accarda Gruppe (plus CHF 18.3 Mio.) zurückzuführen, davon sind CHF 10.8 Mio. nachzuverrechnender Dienstaufwand, siehe Erläuterung 30 «Personalvorsorgeverpflichtung».
10. Übriger Betriebsaufwand
11. Erwarteter Kreditverlust und Wertminderungsaufwand im Payment und im Consumer Finance
Im Jahr 2017 wurde der Wertminderungsaufwand für beide Geschäftsbereiche Payment und Consumer Finance noch nach dem alten Modell der «eingetretenen Verluste» berechnet, während 2018 der Wertminderungsaufwand basierend auf dem Modell der «erwarteten Kreditverlusten» ermittelt worden ist. Der Wertminderungsaufwand auf dem Kommissionsertrag im Jahr 2018 beinhaltet Wertminderungen von betrügerischen und Chargeback-Transaktionen, die keinen Kreditverlust darstellen.
12. Ertragssteuern
In der konsolidierten Erfolgsrechnung erfasster Steueraufwand
Durchschnittlich anwendbarer Steuersatz
Die Gruppe hat einen durchschnittlich anwendbaren Steuersatz von 17.0% für 2018 und 14.9% für 2017 errechnet, der dem gewichteten Gewinnsteuersatz der operativen Tochtergesellschaften entspricht.
Überleitung zum effektiven Steuersatz
Der durchschnittliche tatsächliche Steuersatz für 2018 lag bei 14.3% und bei 31.6% im Jahr 2017 und ist in der folgenden Tabelle hergeleitet.
Die Aduno Gruppe hatte im Jahr 2011 die Bereiche Cash Management, Zahlungsverkehr, Finanzierung, Fremdwährungsmanagement sowie Markenbewirtschaftung in die neu gegründete Aduno Finance AG mit Sitz Nidwalden und Betriebstätte in Freienbach (Schwyz) ausgelagert.
Im Rahmen der ordentlichen Steuerprüfung der Jahre 2011 und 2012 stellte die Steuerverwaltung des Kantons Zürich die angewandten Verrechnungspreise in Frage. Eine angestrebte Einigung erwies sich als unrealistisch. In der Folge reichte die Aduno Gruppe im März 2018 Rekurs beim Steuerrekursgericht Zürich ein.
Aufgrund der Neubeurteilung hat die Aduno Gruppe im Jahr 2017 zusätzliche Steuerrückstellungen im Umfang von CHF 23.7 Mio. für die Geschäftsjahre 2011 bis 2016 und CHF 7.3 Mio. für das Geschäftsjahr 2017 erfasst. Im Jahr 2018 hat sich an dieser Beurteilung nichts geändert. Diese Steuerrückstellungen sind Bestandteil der Steuerverbindlichkeiten von CHF 90.0 Mio.
Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten
Die unten stehende Tabelle zeigt, in welchen Positionen der Bilanz der Gruppe latente Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten bei temporären Differenzen zwischen Steuerwert und IFRS-Buchwert erfasst wurden.
Die temporären Differenzen auf assoziierten Gesellschaften, auf denen keine latenten Ertragssteuerschulden per 31. Dezember 2018 erfasst sind, betragen CHF 0.0 Mio. (Vorjahr: CHF 22.7 Mio.).
Steuerliche Verlustvorträge
Die Gruppe verfügt per 31. Dezember 2018 über steuerliche Verlustvorträge von CHF 0.0 Mio. (2017: CHF 15.8 Mio.). Es existieren keine Verlustvorträge, für die kein entsprechendes latentes Steuerguthaben verbucht wurde.
Die latenten Ertragssteuern haben sich wie folgt verändert:
13. Ergebnis pro Aktie
Verwässertes Unternehmensergebnis pro Aktie
Es sind keine Wandelanleihen und Bezugsrechte im Umlauf, die zu einer Verwässerung des Gewinns pro Aktie führen.
14. Flüssige Mittel
Flüssige Mittel werden hauptsächlich in CHF, EUR und USD gehalten. Der Anteil dieser Währungen an der Gesamthöhe der gehaltenen flüssigen Mittel ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
15. Forderungen aus dem Geschäftsbereich Payment
Forderung aus dem Geschäftsbereich Payment, Kreditkartengeschäft
Die Forderungen gegenüber den Karteninhabern, Kreditkartengeschäft bestehen aus offenen Salden bei den Kreditkartenkonten. Offene Forderungen gegenüber Karteninhabern, die länger als 90–120 Tage fällig sind, werden auf ein spezielles und überwachtes Inkassoportfolio übertragen. Der Saldo des Inkassoportfolios betrug am 31. Dezember 2018 CHF 3.5 Mio. (31. Dezember 2017: CHF 3.7 Mio.) und wird unter den «Inkassoforderungen, Kreditkartengeschäft» ausgewiesen.
Die Übrigen Forderungen aus dem Geschäftsbereich Payment, Kreditkartengeschäft umfassen Forderungen aus dem Softwarevertriebsgeschäft in Höhe von CHF 0.4 Mio. (31. Dezember 2017: CHF 1.1 Mio.) und ausserdem eine einzelne kurzfristige Forderung an Visa International Inc. aus dem Kartengeschäft über CHF 4.5 Mio. (2017: langfristige Forderung über CHF 4.7 Mio.).
Forderungen aus dem Geschäftsbereich Payment, übrige Zahlkarten
Die Forderungen gegenüber den Karteninhabern bestehen aus offenen Salden bei den übrigen Zahlkartenkonten. Der grösste Teil der Zahlkarten (Forderungen in Höhe von CHF 220.4 Mio.) sind homogene Retailkarten-Portfolios mit einer langen Historie. Der kleinere Teil der Zahlkarten (Forderungen in Höhe von CHF 19.5 Mio.) setzt sich aus einem heterogenen Firmenkunden-Portfolio und einem Retailkarten-Portfolio mit kurzer Historie zusammen. Offene Forderungen gegenüber Karteninhabern, die die Übertragungskriterien erfüllen, werden auf ein spezielles und überwachtes Inkassoportfolio übertragen. Der Saldo des Inkassoportfolios betrug am 31. Dezember 2018 CHF 7.6 Mio. (kein Vergleich mit Vorperiode, da Erwerb 1.10.2018) und ist Bestandteil der «Inkassoforderungen, übrige Zahlkarten».
Die Übrigen Forderungen aus dem Geschäftsbereicht Payment, übrige Zahlkarten umfassen Forderungen aus der Zahlungslösung «Kauf auf Rechnung» im E-commerce.
Management von Kreditrisiken im Geschäftsbereich Payment
Es liegt in der Natur des Kreditkartengeschäfts, dass Kunden vorübergehend beim Kreditkartenunternehmen Verbindlichkeiten haben.
Die Gegenpartei eines Kredits im Geschäftsbereich Kartengeschäft ist ein Privat- oder Unternehmenskunde, der eine Kreditkarte für Einkäufe oder Bargeldbezüge verwendet. Alle Kunden, die eine Kreditkarte beantragen, werden im Rahmen eines Kreditratings eingestuft, bevor eine Kreditkarte ausgestellt wird. Wenn ein Kunde die hierbei geltenden strengen Kriterien nicht erfüllt, wird der Antrag abgelehnt.
Das Risiko- und Kreditmanagement ist ein zentraler Prozess im Kreditkartengeschäft und die Gruppe verwendet deshalb verfeinerte Tools zur Risikoanalyse und Zahlungsverzugsberichte, um die bestehenden Risiken zu überwachen und einzuschätzen. Alle Zahlungseingänge von Kunden werden genau beobachtet.
Die Gruppe stellt Kreditkarten im Namen verschiedener Vertriebspartner aus. Die Gruppe hat mit einigen ihrer Partner im Kartengeschäft Verträge abgeschlossen, bei denen der Partner das Verlustrisiko für ausstehende Forderungen trägt. Wenn ein Karteninhaber in Zahlungsverzug ist, wird der ausstehende Betrag vollständig vom Partner übernommen.
Wenn ein Karteninhaber nicht über einen Partner, sondern direkt mit der Gruppe in Beziehung steht, trägt die Gruppe das Ausfallrisiko. In Einzelfällen werden die ausstehenden Forderungen durch Bankgarantien abgesichert. Die zugrunde liegenden Forderungen beliefen sich per 31. Dezember 2018 auf CHF 10.7 Mio. (2017: CHF 9.4 Mio.). Diese Forderungen sind vollumfänglich durch die Bankgarantien gedeckt.
Restforderungen, die länger als 90 Tage überfällig sind, können ausserhalb des Inkassoportfolios vorkommen, wenn die zugehörige Beurteilung noch nicht abgeschlossen wurde. Der Gesamtbetrag dieser Restforderungen betrug per 31. Dezember 2018 CHF 0.2 Mio. (2017: CHF 0.06 Mio.).
Um den Gesamtverlust einer Forderung zu vermeiden, verhandelt die Gruppe einen Zahlungsplan zur Begleichung der Forderungen, sofern Kunden die ursprünglichen Zahlungsbedingungen nicht einhalten können. Die Forderungsbeträge sind in «Inkassoforderungen» enthalten. Die Bedingungen für neu verhandelte Beträge werden abhängig von der jeweiligen Situation des Schuldners individuell festgelegt. Dies trifft auf Gesamtforderungen von CHF 1.5 Mio. (2017: CHF 1.6 Mio.) zu.
Wertminderungen für Forderungen aus dem Geschäftsbereich Payment, Kreditkartengeschäft
Die Wertminderungen für Forderungen von Karteninhabern besteht aus dem erwarteten Kreditverlust von Forderungen aus dem Payment. Sämtliche für sich gesehen wesentlichen Forderungen von Karteninhabern werden im Hinblick auf konkrete Wertminderungen beurteilt. Diejenigen, die sich nicht als einzelwertberichtigt erweisen, werden danach im Hinblick auf erwartete Kreditverluste auf Portfolio-Ebene beurteilt. Die Wertminderungen für alle drei Kategorien wird gemäss historischen Daten auf Basis moderner Analysemethoden und Beurteilungsmodellen festgelegt.
Inputfaktoren für die Berechnung der Wertminderung
Für kollektiv beurteilte Forderungen werden die relevanten Inputfaktoren des Modells für erwartete Kreditverluste (ECL = PD x EAD x LGD) wie folgt beschrieben (PD: Probability of Default, EAD: Exposure at Default, LGD: Loss Given Default):
- –Der PD wird aus Credit-Scoring-Modellen abgeleitet, mittels Überlebenszeitanalyse für Privatkunden und Techniken der logistischen Regression für Unternehmenskunden. Das Scoring-Modell basiert auf kundenbezogenen Merkmalen wie Kartenlimite, Einkommen oder Alter des Kunden sowie auf verhaltensbezogenen Merkmalen wie Zahlungshistorie, Kartennutzung oder risikobezogene Transaktionen. Aufgrund der Merkmale des Kreditkartengeschäfts (revolvierende Kreditfazilitäten) und basierend auf den implementierten Kreditrisikominderungsprozessen wird die erwartete Laufzeit auf vier Monate festgelegt.
- –Die EAD-Komponente besteht aus der aktuellen Kartenbeanspruchung sowie einem erwarteten Betrag aus dem nicht in Anspruch genommenen Teil des Kartenlimits. Der erwartete Betrag aus der unbeanspruchten Kartenlimite, wird aus der Analyse von Ausfällen in der Vergangenheit abgeleitet, die zeigen, dass der Ausfallbetrag eines Kunden – durchschnittlich – zwischen 15% und 30% höher ist als die übliche Kartenbeanspruchung. Das Ausmass zukünftiger Inanspruchnahmen im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden hängt nicht davon ab, ob ein Kunde der Stage 1 oder der Stage 2 zugewiesen ist.
- –Das ECL-Modell verwendet einen LGD, der Wiedereingänge und Verluste bis zu 24 Monaten nach dem Ausfall bemisst. Forderungen in Stage 1 und Stage 2 werden mithilfe desselben LGD bemessen, da diese noch nicht ausgefallen sind. Forderungen in Stage 3 wird abhängig von ihrem Alter und ihrem Status innerhalb unseres Inkassoverfahrens eine individuelle Verlustquote zugewiesen.
Eine Beurteilung darüber, ob das Kreditrisiko erheblich gestiegen ist, wird zu jedem Bilanzstichtag durchgeführt. Die Beurteilung berücksichtigt sowohl quantitative als auch qualitative Faktoren. Sofern nicht bereits früher identifiziert, wird eine Forderung aus dem Payment der Stage 2 zugewiesen, wenn die Zahlungen 60 Tage überfällig sind. Forderungen werden aus der Stage 2 zurück in die Stage 1 übertragen, wenn ihr Kreditrisiko nicht mehr als erheblich erhöht betrachtet wird. Die Gruppe weist einen Kunden der Stage 3 zu, wenn entsprechende Mahnprozesse nicht erfolgreich waren und der Kunde in das Vorinkasso- und rechtliche Inkassoverfahren aufgenommen werden muss. Dieser Übertragungsentscheid wird für jeden Kunden von Fall zu Fall getroffen und erfolgt im Allgemeinen, wenn die Zahlungen zwischen 90 und 120 Tagen überfällig sind. Verträge der Kunden im Inkassoverfahren werden gekündigt, dadurch ist eine Verbesserung aus Stage 3 nicht mehr möglich. Forderungen in Stage 3, die älter als 2 Jahre sind werden abgeschrieben. Aus historischer Betrachtung geht die Gruppe davon aus, dass auf diesen Forderungen keine wesentlichen Rückflüsse mehr zu erwarten sind.
Zukunftsgerichtete Informationen
Nach IFRS 9 müssen zur Beurteilung des ECL auch zukunftsberichtete Informationen berücksichtigt werden: Für das Payment Geschäft ist die erwartete Laufzeit («Period of Exposure») auf vier Monate festgelegt. Über diesen Zeitraum verändert sich das makroökonomische Umfeld (bezogen auf Schweizer Verhältnisse) nicht derart fundamental, als dass daraus wesentliche Verlustrisiken entstehen würden. Aus diesem Grund wird für das Payment-Geschäft auf den Einbezug von zukunftsgerichteten Informationen verzichtet.
Die Wertminderung wird nach dem Ermessen des Managements auf der Grundlage angepasst, ob die tatsächlichen Verluste angesichts der aktuellen Wirtschafts- und Kreditbedingungen höher oder geringer sind als diejenigen, die durch historische Trends erwartet werden. Das Management erachtet die Wertminderung für zweifelhafte Forderungen aus dem Payment als angemessen.
Im Payment, Kreditkartengeschäft sind durchschnittlich etwa 99% (31. Dezember 2017: 99%) der ausstehenden Forderungen nicht überfällig. Auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen berechnet die Gruppe deshalb den Wertberichtigungsbedarf auf dem Ausfallrisiko des Gesamtportfolios.
Erwarteter Kreditverlust im Geschäftsbereich Payment, Kreditkartengeschäft per 31. Dezember 2018
Im Jahr 2018 hat die Gruppe voll wertberichtigte Forderungen im Umfang von CHF 1.4 Mio. ausgebucht. Für diese Forderungen bestehen Verlustscheine im Umfang von CHF 1.0 Mio.
Bewegungen in der ECL Wertminderung
Folgende Tabelle zeigt die Bewegungen in den einzelnen Stages in der Berichtsperiode
Wertminderung für Forderungen aus dem Geschäftsbereich Payment, übrige Zahlkarten – homogenes Retailkartenportfolio
Sämtliche für sich gesehen erhebliche Forderungen von Karteninhabern werden im Hinblick auf konkrete Wertminderungen beurteilt. Die Wertminderung wird basierend auf historischen Daten mittels moderner Analysemethoden und Beurteilungsmodellen festgelegt.
Inputfaktoren für die Berechnung der Wertminderung
Für kollektiv beurteilte Forderungen werden die relevanten Inputfaktoren des Modells für erwartete Kreditverluste (ECL = PD x EAD x LGD) wie folgt beschrieben:
- –Der PD wird aufgrund historischer Defaults geschätzt (Anzahl Inkassoübergaben während der Laufzeit dividiert durch Anzahl Forderungen zu Beginn der Laufzeit). Aufgrund der Merkmale des Kreditkartengeschäfts (revolvierende Kreditfazilitäten) und der langjährigen Erfahrung beträgt die erwartete Laufzeit zwölf Monate.
- –Das EAD wird aufgrund historischer durchschnittlicher Defaults je ausgefallenen Kunden ermittelt (Betrag in CHF der Inkassoübergaben während der Laufzeit dividiert durch Anzahl Inkassoübergaben während der Laufzeit). In der kollektiven Beurteilung wird dabei der ermittelte EAD mit der Anzahl der Kunden einer Stage gewichtet. Der EAD umfasst somit neben der aktuellen Kartenbeanspruchung implizit auch einen erwarteten Betrag für bisher nicht in Anspruch genommene Limite.
- –Das ECL-Modell verwendet einen LGD, der Wiedereingänge und Verluste bis zu 24 Monaten nach dem Ausfall bemisst.
Die Beurteilung des Stage-Transfers, das Ermessen des Managements und die Ausbuchungskriterien werden im Wesentlichen identisch mit den vorangehenden Beschreibungen zum Kreditkartengeschäft angewendet.
Im Payment, übrige Zahlkarten sind durchschnittlich etwa 96% (kein Vergleich mit Vorperiode, da Erwerb per 1.10.2018) der ausstehenden Forderungen nicht überfällig. Aufgrund bisheriger Erfahrungen wird der Wertberichtigungsbedarf auf dem Ausfallrisiko des Gesamtportfolios ermittelt.
Erwarteter Kreditverlust im Geschäftsbereich Payment, übrige Zahlkarten per 31. Dezember 2018, homogenes Retailkartenportfolio
Die Inkassoforderungen sind um die per Erwerb bereits wertgeminderten Forderungen im Umfang von CHF 3.9 Mio. reduziert.
Bewegungen in der ECL Wertminderung
Die ECL Wertminderung hat sich seit dem Erwerb nicht wesentlich verändert.
Seit dem Erwerb im Jahr 2018 wurden voll wertberichtigte Forderungen im Umfang von CHF 4.0 Mio. ausgebucht. Für diese Forderungen bestehen Verlustscheine im Umfang von CHF 2.7 Mio.
Wertminderung für Forderungen aus dem Geschäftsbereich Payment, übrige Zahlkarten – restliches Portfolio
Die Abschätzung des erwarteten Verlusts und die entsprechende Wertminderung für einen kleinen Teil der Portfolios des Geschäftsbereichs Payment (Forderungen gegenüber Karteninhabern, übrige Zahlkarten sowie Forderungen übriger Paymentbereich) basiert auf einer Beurteilung nach dem «Loss-Rate-Ansatz» basierend auf Erfahrungswerten, in dem eine Kombination aus Probability of Default und Loss Given Default angewendet wird.
Die Wertminderung wird nach dem Ermessen des Managements auf der Grundlage angepasst, ob die tatsächlichen Verluste angesichts der aktuellen Wirtschafts- und Kreditbedingungen höher oder geringer sind als diejenigen, die durch historische Trends erwartet werden. Das Management erachtet die Wertminderung für zweifelhafte Forderungen aus dem Payment als angemessen.
Die Inkassoforderungen sind um die per Erwerb bereits wertgeminderten Forderungen im Umfang von CHF 0.2 Mio. reduziert.
Wertminderung auf übrige Forderungen aus dem Geschäftsbereich Payment, Kreditkartengeschäft
Die Gruppe wendet für die übrigen Forderungen aus dem Geschäftsbereich Payment einen «Loss-Rate-Ansatz» zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste auf Basis der Gesamtlaufzeit an.
Die Wertminderung auf den Forderungen aus dem Softwarevertriebsgeschäft von CHF 0.4 Mio. und auf der einzelnen Forderung gegenüber Visa International Inc. von CHF 4.5 Mio. sind unwesentlich.
Wertminderung auf übrige Forderungen aus dem Geschäftsbereich Payment, übrige Zahlkarten
Die Wertminderung auf Forderungen aus der Zahlungslösung «Kauf auf Rechnung» im E-commerce basiert auf einem «Loss-Rate-Ansatz» zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste auf Basis der Gesamtlaufzeit an, da diese kurzfristig sind. Diese sind in der nächsten Tabelle aufgeführt:
Die Inkassoforderungen sind um die per Erwerb bereits wertgeminderten Forderungen im Umfang von CHF 0.4 Mio. reduziert.
Erläuterungen zu den Vergleichszahlen zu den Forderungen aus dem Payment per 31. Dezember 2017 in Einklang mit IAS 39
Die in der Bilanz enthaltenen Forderungen, die am Abschlussstichtag nicht individuell wertgemindert werden, haben folgende Fälligkeiten:
Forderungen aus Fraud und Chargeback
Wenn eine Transaktion eines Karteninhabers möglicherweise einen Betrug darstellt oder der Karteninhaber einen Chargeback geltend macht, wird der jeweilige Saldo auf ein spezielles Portfolio übertragen, bis der Fall geregelt ist. Dieses Portfolio belief sich per 31. Dezember 2018 auf CHF 0.4 Mio. (31. Dezember 2017: CHF 0.4 Mio.). Für alle in diesem Portfolio enthaltenen Forderungen werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen, die allerdings nicht dem Modell der erwartenden Kreditverluste unterliegen. Der Saldo aller aktuell untersuchten betrügerischen und Chargeback-Transaktionen ist unter den «Forderungen aus Fraud und Chargeback» angegeben.
16. Forderungen aus dem Geschäftsbereich Consumer Finance
Forderungen aus dem Geschäftsbereich Consumer Finance und Management von Kreditrisiken
Im Geschäftsbereich Consumer Finance räumt die Gruppe ihren Kunden Barkredite ein oder finanziert Fahrzeuge über ein Finanzierungsleasing. Die Gegenpartei eines Kredits ist bei Barkrediten ein Privatkunde und bei Leasinggeschäften ein Privat- oder Unternehmenskunde. Die Forderungen sind normalerweise monatlich fällig, weshalb das Ausfallrisiko bis zum Laufzeitende des Vertrags kontinuierlich abnimmt.
Den Schweizer Vorschriften über Konsumentenkredite folgend wird für alle Kunden, die einen Barkredit oder eine Leasingfinanzierung beantragen, eine individuelle Bonitätsprüfung durchgeführt, um das jeweilige Ausfallrisiko einzuschätzen. Die Bonitätsprüfung basiert auf der Kundenhistorie in der Gruppe sowie auf vom Kunden bereitzustellenden Angaben zu seiner finanziellen Situation wie den Arbeits-, Familien- und Schuldenverhältnissen. Zusätzlich wird eine von Schweizer Banken geführte Datenbank über an Privatpersonen erteilte Konsumentenkredite abgerufen, um sicherzustellen, dass für den zukünftigen Kunden keine negativen Einträge vorliegen. Wenn ein Kunde die hierbei geltenden strengen Kriterien nicht erfüllt, wird kein Kredit erteilt.
Die Finanzierungsleasingforderungen werden durch die finanzierten Fahrzeuge abgesichert, die Privatkredite dagegen sind nicht abgesichert.
Offene Forderungen aus dem Consumer-Finance-Segment, die seit mehr als 90 – 150 Tage fällig sind, werden in ein spezifisch überwachtes Inkassoportfolio übertragen.
Forderungen aus Finanzierungsleasing
Wertminderungen für Forderungen aus dem Consumer Finance
Die Wertminderungen aus dem Bereich Consumer Finance beinhalten Wertminderungen für bereits in Zahlungsverzug befindliche Forderungen sowie einen Teil für Forderungen, die sich noch nicht in Zahlungsverzug befinden, bei denen jedoch als Gesamtbetrag von einem Zahlungsausfall ausgegangen wird.
Inputfaktoren für die Berechnung der Wertminderungen
Die kollektive Wertminderung wird für Kunden-Cluster festgelegt, indem historische, auf modernen Analysemethoden und Beurteilungsmodellen basierende Daten kombiniert werden, welche die spezifischen Risiken jedes Clusters berücksichtigen. Für kollektiv beurteilte Forderungen werden die relevanten Inputfaktoren des Modells für erwartete Kreditverluste (ECL = PD x EAD x LGD) wie folgt beschrieben:
- –Für die Bemessung des PD von Privatkrediten wird das Portfolio auf der Basis von Zinskategorien in verschiedene Teilportfolios unterteilt. Der PD für das Leasinggeschäft wird auf der Ebene des Portfolios bemessen. Das Modell für erwartete Kreditverluste verwendet einen PD auf Basis eines gleitenden Durchschnitts bei einem Zeitfenster von zwölf Monaten. Bei Forderungen mit einem erheblich gestiegenen Kreditrisiko ist die Gesamtlaufzeit als die effektive Vertragsdauer definiert. Bei Privatkrediten beträgt diese Dauer im Durchschnitt 19 Monate und bei Leasinggeschäften 32 Monate.
- –Der EAD beruht auf den Erwartungen der Gruppe über den ausstehenden Betrag. Dies umfasst erwartete zukünftige Amortisationszahlungen bis zum Zeitpunkt des Ausfalls und – im Fall von Leasingverträgen – Erlöse aus dem Verkauf des Leasingobjekts.
- –Forderungen in Stage 1 und Stage 2 werden mithilfe desselben LGD bemessen, da diese noch nicht ausgefallen sind. Forderungen in Stage 3 wird abhängig von ihrem Alter und ihrem Status innerhalb unseres Inkassoverfahrens ein individueller LGD zugewiesen.
Bei der Beurteilung darüber, ob das Kreditrisiko erheblich gestiegen ist, werden sowohl quantitative als auch qualitative Faktoren berücksichtigt. Wird ein Privatkredit oder ein Leasingvertrag nicht in einer frühen Phase aufgrund qualitativer Kriterien identifiziert, werden diese der Stage 2 zugewiesen, wenn die Zahlungen 60 Tage überfällig sind. Forderungen werden aus der Stage 2 zurück in die Stage 1 übertragen, wenn deren Kreditrisiko nicht mehr als erheblich erhöht betrachtet wird. Die Gruppe weist einen Vertrag der Stage 3 zu, wenn entsprechende Mahnprozesse nicht erfolgreich waren und der Vertrag in das Vorinkasso- und rechtliche Inkassoverfahren aufgenommen werden muss. Dieser Übertragungsentscheid wird für jeden Vertrag von Fall zu Fall getroffen und erfolgt im Allgemeinen, wenn die Zahlungen zwischen 90 und 150 Tagen überfällig sind. Verträge der Kunden im Inkassoverfahren werden gekündigt, dadurch ist eine Verbesserung aus Stage 3 nicht mehr möglich. Forderungen in Stage 3, die älter als 2 Jahre sind werden abgeschrieben. Aus historischer Betrachtung geht die Gruppe davon aus, dass auf diesen Forderungen keine wesentlichen Rückflüsse mehr zu erwarten sind.
Zukunftsgerichtete Informationen
Nach IFRS 9 müssen zur Beurteilung des ECL auch zukunftsberichtete Informationen berücksichtigt werden: Für das Privatkredit- und für das Leasing-Geschäft sind keine statistisch signifikanten Abhängigkeiten zwischen den Ausfallrisiken und externen makroökonomischen Faktoren festzustellen. Zukunftsgerichtete Informationen werden zur Ermittlung des erwarteten Kreditverlusts expertenbasiert berücksichtigt. Allfällige zu erwartenden Einflüsse von makroökonomischen Indikatoren werden direkt auf Stufe des erwarteten Kreditverlusts berücksichtigt. Der berechnete erwartete Kreditverlust wird per Bilanzstichtag dahingehend geprüft, ob aufgrund aktueller und zukunftsbezogener Informationen eine Anpassung notwendig ist.
Die Wertminderung wird nach dem Ermessen des Managements auf der Grundlage angepasst, ob die tatsächlichen Verluste angesichts der aktuellen Wirtschafts- und Kreditbedingungen höher oder geringer sind als diejenigen, die durch historische Trends suggeriert werden. Momentan werden im Geschäftsbereich Consumer Finance keine spezifischen für sich gesehen erheblichen Wertminderungen für Forderungen vorgenommen. Das Management erachtet die Wertminderung für Forderungen im Consumer Finance als angemessen.
Im Consumer Finance sind durchschnittlich etwa 98% (31. Dezember 2017: 98%) der ausstehenden Forderungen nicht überfällig. Auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen berechnet die Gruppe deshalb den Wertberichtigungsbedarf auf dem Ausfallrisiko des Gesamtportfolios.
Erwartete Kreditverluste im Consumer Finance per 31. Dezember 2018
Im Jahr 2018 hat die Gruppe voll wertgeminderte Forderungen im Umfang von CHF 11.5 Mio. ausgebucht. Für diese Forderungen bestehen Verlustscheine im Umfang von CHF 8.9 Mio.
Bewegungen in der ECL Wertminderung
Die folgende Tabelle zeigt die Bewegungen der einzelnen Stages in der Berichtsperiode:
Erläuterungen zu den Vergleichszahlen zu den Forderungen aus dem Consumer Finance per 31. Dezember 2017 in Einklang mit IAS 39
Die in der Bilanz enthaltenen Forderungen, die am Abschlussstichtag nicht individuell wertgemindert werden, haben folgende Fälligkeiten:
17. Vorräte
Im Jahr 2018 wurden CHF 4.7 Mio. als Aufwand für Vorräte verbucht (2017: CHF 5.6 Mio.). Im Jahr 2018 wurden keine Abschreibungen auf den Vorräten zum Nettoveräusserungswert vorgenommen (2017: keine).
18. Übrige kurzfristige Forderungen
Übrige kurzfristige Forderungen bestehen aus kreditrisikobedingten Positionen wie übrige Debitoren, übrige Forderungen gegenüber Partnern (Schemes) und geleisteten Kautionen sowie Positionen ausserhalb des Bereichs der ECL-Berechnung, wie derivative Finanzinstrumente, Vorauszahlungen und Forderungen aus Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer und aus dem Personalbereich.
Um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen, wurden die Forderungen im Rahmen der ECL-Berechnung auf Basis von gemeinsamen Kreditrisikomerkmalen sowie der überfälligen Tage in einem Loss Rate Approach gruppiert.
Übrige Forderungen im Rahmen der ECL-Berechnung bestehen hauptsächlich aus sehr kurzfristigen Forderungen gegenüber einer Gegenpartei mit einem Kreditrating von AA-. Das hohe Rating, die Kurzfristigkeit und Erfahrungen aus der Vergangenheit (keine Ausfälle) führen zu einer sehr tiefen erwarteten Verlustrate. Die in einem bis vier Jahren fälligen Forderungen bestehen aus Mietkautionen bei der Zürcher Kantonalbank und der Credit Suisse, die beide über ein sehr hohes Kreditrating verfügen, weshalb der erwartete Kreditverlust sehr gering ausfällt.
Forderungen aus dem Kautionsgeschäft
Derivate – zu Handelszwecken gehalten
Zinsswaps – Cashflow-Hedges
Derivative Finanzinstrumente
Die Gruppe sichert sich über Devisenkontrakte gegen Fremdwährungsrisiken ab und mit Zinsswaps gegen Risiken von Zinssatzänderungen. Da die Gruppe nicht alle der unter IFRS 9 festgelegten Dokumentationsanforderungen erfüllt, werden diese Derivate nicht als Sicherungsgeschäfte, sondern als «zu Handelszwecken gehalten» eingestuft.
Cashflow-Hedges (bis 2017)
Die Gruppe sicherte sich auch mittels Zinsswaps gegen Risiken von Zinssatzänderungen im Geschäftsbereich Payment und im Geschäftsbereich Consumer Finance ab. Diese Instrumente wurden als Sicherungsgeschäfte bilanziert (bis 2017).
Die Gruppe muss fortlaufend ausstehende Forderungen gegenüber Karteninhabern und Kunden aus dem Bereich Consumer Finance refinanzieren. Die Refinanzierung erfolgt mit Libor-basierten Bankkrediten und einer Laufzeit von einem bis 90 Tagen. Daneben schloss die Gruppe Zinsswaps ab und tauscht so Libor-basierte gegen fixierte Zinszahlungen, um sich gegen schwankende Zinssätze abzusichern. Per Ende 2018 hatte die Gruppe keine mittels Zinsswaps abgesicherten Forderungen. Per Ende 2017 belief sich der Gesamtbetrag aller mittels Zinsswaps abgesicherten Forderungen auf CHF 6.0 Mio.
Sämtliche Cashflow-Hedges der Zinsswaps wurden per 31. Dezember 2017 als hochwirksam bewertet. Ein nicht realisierter Nettogewinn von CHF 0.3 Mio. mit einer zugehörigen latenten Steuerverbindlichkeit von weniger als CHF 0.1 Mio. wurde im sonstigen Gesamtergebnis erfasst.
19. Aktive Rechnungsabgrenzung
Im Kartengeschäft bezahlt die Gruppe ihren Vertriebspartnern (hauptsächlich den Aktionärsbanken) Kommissionen. Die Kommission enthält eine Erstattung für Kreditkartenjahresgebühren. Der dem Partner bezahlte, aber noch nicht in Anspruch genommene Anteil wird als vorausbezahlte Aufwände gegenüber Partnern erfasst.
Im Bereich Consumer Finance erfasst die Gruppe Provisionen, die an ihre Verkäufer und Vertriebspartner bezahlt wurden. Die Provisionen werden, ausgehend von der erwarteten Vertragsdauer, abgegrenzt und monatlich im Aufwand verbucht.
20. Sachanlagen
Zahlungen im Rahmen unkündbarer Mietverhältnisse sind wie folgt zu entrichten:
Mietverhältnisse bestehen für die Büros der Gruppe in den Kantonen Zürich, St. Gallen, Tessin, Bern, Waadt, Neuenburg und Genf.
Per 31. Dezember 2018 wurden in der konsolidierten Erfolgsrechnung CHF 5.2 Mio. als Aufwand für Mietverhältnisse erfasst (2017: CHF 4.9 Mio.).
21. Goodwill und übrige immaterielle Vermögenswerte
Kundenbeziehungen
Der Erwerb des BCV-Portfolios und der Raiffeisen Finanzierungs AG im Jahr 2008 führte zu einer Erhöhung der Kundenbeziehungen. Diese sind in der Bilanz der Gruppe erfasst und werden über einen Zeitraum von 7 bis 10 Jahren bis Ende 2018 abgeschrieben.
2012 erwarb die Gruppe Kundenbeziehungen über CHF 9.0 Mio. im Geschäftsbereich Consumer Finance, um die Präsenz in der französischsprachigen Schweiz zu stärken. Ebenfalls 2012 erwarb die Gruppe die Firma Revi-Leasing und erfasste deren Kundenbeziehungen. Diese werden digital-degressiv über die geschätzte Nutzungsdauer von zehn Jahren bis 2022 abgeschrieben.
Der Erwerb von AdunoKaution im Jahr 2014 ergab einen weiteren Anstieg der Kundenbeziehungen von CHF 0.7 Mio. Ebenfalls im Jahr 2014 erwarb die Gruppe die Kundenbeziehungen der Banque Cantonale Neuchâteloise im Umfang von CHF 2.3 Mio. Diese werden digital-degressiv über die erwartete Nutzungsdauer bis 2024 abgeschrieben.
Aus dem Erwerb von SmartCaution 2016 resultierte ein Anstieg der Kundenbeziehungen von CHF 7.7 Mio. Diese werden digital-degressiv über ihre geschätzte Nutzungsdauer bis 2031 abgeschrieben.
Die Akquisition von Contovista im Jahr 2017 führte zu einem Anstieg der Kundenbeziehung um CHF 1.0 Mio. Diese werden digital-degressiv über ihre geschätzte Nutzungsdauer bis 2032 abgeschrieben.
Im Jahr 2017 wurde die Aduno SA verkauft. Die dazugehörenden Kundenbeziehungen im Umfang von CHF 5.4 Mio. nach Abschreibungen wurden ausgebucht.
Der Erwerb der Accarda 2018 ergab einen weiteren Anstieg der Kundenbeziehung im Umfang von CHF 125.3 Mio. Die Kundenbeziehung wird auf zwei Subportfolios aufgeteilt: Ein Portfolio mit einem Wert von CHF 42.1 Mio. wird über eine Laufzeit von 7 Jahren arithmetisch degressiv abgeschrieben, das andere mit einem Wert von CHF 83.2 Mio. wird über eine Laufzeit von 7 Jahren linear abgeschrieben. Die Portfolios unterscheiden sich in der Art der Zusammensetzung des Kundenstammes. Aufgrund von Analysen gehen wir davon aus, dass der erwartete Nutzen eines Portfolios schneller abnehmen wird als das andere. Dieser Erwartung wird mittels der unterschiedlichen Abschreibungsmethoden Rechnung getragen.
Wertminderungsprüfungen für zahlungsmittelgenerierende Einheiten mit Goodwill
Die Gruppe hat per 30. November 2018 Wertminderungsprüfungen in Bezug auf den Goodwill durchgeführt. Zur Durchführung der Wertminderungsprüfungen wird einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, die voraussichtlich von den Synergien des jeweiligen Unternehmenszusammenschlusses profitieren wird, ein Goodwill zugewiesen.
Für die Wertminderungsprüfung wird der bei einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit erzielbare Betrag (Fair Value der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräusserungskosten oder Nutzungswert, es gilt der jeweils höhere Wert) mit dem Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit verglichen.
Zukünftige Cashflows werden mit einem Satz vor Steuern diskontiert, der die aktuellen Markterwartungen auf der Basis der durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC) und des Preismodells für Kapitalgüter (Capital Asset Pricing Model, CAPM) widerspiegelt. Die Berechnung des WACC basiert auf dem Durchschnitt von verfügbaren Marktbetas einer Gruppe von Unternehmungen, die im gleichen Geschäft tätig sind wie die entsprechende zahlungsmittelgenerierende Einheit, sowie des risikolosen Zinssatzes.
In der Regel wird davon ausgegangen, dass der Fair Value abzüglich Veräusserungskosten höher als der Nutzungswert ist, und deshalb wird der Fair Value abzüglich Veräusserungskosten nur untersucht, wenn der Nutzungswert niedriger ist als der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit.
Die Cashflow-Prognosen basieren auf einem drei Jahresplan. Cashflows ausserhalb dieser Periode werden unter Verwendung der unten angegebenen erwarteten langfristigen Wachstumsraten extrapoliert.
Die Berechnungen des Goodwill-Nutzungswerts je zahlungsmittelgenerierender Einheit beruhten auf folgenden wesentlichen Annahmen:
Der für die drei zahlungsmittelgenerierenden Einheiten geschätzte erzielbare Betrag ist höher als der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Bei einer Veränderung der wichtigsten Berechnungsannahmen im erwarteten Rahmen würde der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten nicht über den erzielbaren Wert steigen.
Im Jahr 2018 hat sich die Zusammensetzung des Goodwill wie folgt verändert. Der Goodwill des Issuing-Geschäft hat sich aus dem Zukauf der Accarda (siehe Erläuterung 3) um CHF 58.7 Mio. erhöht. Ebenfalls im Jahr 2018 wurden die Firmen SmartCaution und AdunoKaution, die das Kautionsgeschäft betreiben, in die cashgate fusioniert. Konsequenterweise wurde der anteilige Goodwill von CHF 1.9 Mio. respektive CHF 3.9 Mio. vom Issuing-Geschäft in den Geschäftsbereich Consumer Finance übertragen.
22. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
Seit 2007 ist die Gruppe mit 30% an der Accarda beteiligt. Die Accarda hat ihren Firmensitz in Wangen‑Brüttisellen (ZH) und stellt Kundenkarten und Geschenkkarten aus, verarbeitet Kartentransaktionen und erbringt die zugehörigen Leistungen für die angeschlossenen Einzelhändler. Per 1. Oktober 2018 hat die Aduno Gruppe 100% an der Accarda erworben, und die Accarda wird konsequenterweise nun voll konsolidiert, siehe auch Erläuterung 3 «Änderung des Konsolidierungskreises». Aufgrund der Neubewertung der 30% hat die Gruppe einen Fair-Value-Gewinn von CHF 27.4 Mio. im «Ertrag von Beteiligungen aus assoziierten Unternehmen» erfasst.
Die folgende Tabelle enthält eine Zusammenfassung der Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2017 des assoziierten Unternehmens Accarda, wobei keine Anpassung für die von der Gruppe gehaltenen Anteile vorgenommen wurde:
Der Anteil der Gruppe am Gewinn der Accarda für die Periode vom 1. Januar bis 30. September 2018 betrug CHF 2.9 Mio. und ist im konsolidierten Ergebnis der Gruppe ausgewiesen. Die Accarda leistete 2018 eine Dividendenzahlung über CHF 1.5 Mio. an die Aduno Holding (2017: CHF 1.5 Mio.). Der Umsatz der Accarda für die ersten drei Quartale 2018 belief sich auf CHF 54.5 Mio. und der Gewinn auf 9.7 Mio.
Im März 2016 hat die Aduno Holding eine Beteiligung von 14.3% an der Contovista erworben. Contovista entwickelt sowohl Software für Finance Management als auch Analytics und vertreibt diese an Banken. Die Gruppe ist im Verwaltungsrat der Contovista vertreten. Im Jahr 2017 erwarb die Aduno Holding weitere 55.7% und erhöhte ihren Anteil auf 70%. Folglich wird die Contovista nun vollkonsolidiert. Siehe Erläuterung 3, «Änderung des Konsolidierungskreises». Aufgrund der Neubewertung der 14.3% hat die Gruppe einen Fair-Value-Gewinn von CHF 4.0 Mio. im «Ertrag von Beteiligungen aus assoziierten Unternehmen» erfasst.
Seit 2015 besitzt die Gruppe einen Anteil von 33.3% an der im Jahr 2015 gegründeten SwissWallet AG. Die SwissWallet AG hat ihren Sitz in Zürich. Die SwissWallet ist eine digitale Bezahllösung der schweizerischen Kartenindustrie.
Der Gruppenanteil am Verlust der SwissWallet AG für die Periode 1. Januar bis 31. Dezember 2018 beträgt CHF 0.2 Mio. und ist im Konzernergebnis erfasst (2017: Verlust von weniger als CHF 0.1 Mio.).
23. Finanzanlagen
Die Gruppe hält Vorzugsaktien der Visa Inc. Diese Aktien sind aus strategischer Überlegung als Finanzanlagen FVOCI erfasst. Im Jahr 2018 stieg der Fair Value um CHF 4.3 Mio. (2017: CHF 7.4 Mio.). Dieser Anstieg wurde als unrealisierter Gewinn auf Finanzanlagen FVOCI (2017: Finanzanlagen – zur Veräusserung verfügbar) im sonstigen Gesamtergebnis erfasst. Der mit dem Verkauf der Aduno SA abgegangene Anteil an Vorzugsaktien im Jahr 2017 wurde im selben Jahr von der Viseca im Anschluss an den Verkauf zurückerworben.
Von den Vorzugsaktien wurden im Jahr 2018 Dividenden im Umfang von CHF 0.1 Mio. im übrigen Ertrag erfasst (2017: 0.1 Mio).
24. Verbindlichkeiten gegenüber Vertragspartnern
Die Gruppe erhält Vorauszahlungen durch Kunden von PrePaid-Karten sowie Anzahlungen bei Leasingverträgen.
Die starke Zunahme verglichen zum Jahresende 2017 ist auf den Zukauf der Accarda Gruppe zurückzuführen. Die Accarda ist auch im Acquiring-Geschäft tätig und zahlt als solches die Akzeptanzstellen ihrer Zahlkarten periodisch, meist monatlich aus. Noch nicht ausbezahlte Beträge werden unter Verbindlichkeit gegenüber Händler ausgewiesen.
25. Sonstige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
«Sonstige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen» beinhalten unbezahlte Rechnungen, die uns vor dem Jahresende zugestellt wurden, deren Zahlungsziel jedoch noch nicht erreicht war, und betrugen zum Ende der Berichtsperiode CHF 13.3 Mio. (Ende 2017: CHF 7.1 Mio.).
26. Übrige Verbindlichkeiten
Genaue Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten sind in Erläuterung 18, «Übrige kurzfristige Forderungen», enthalten.
27. Passive Rechnungsabgrenzung
28. Finanzverbindlichkeiten
Änderungen der Finanzverbindlichkeiten sind im Wesentlichen Änderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit und sind in der konsolidierten Mittelflussrechnung aufgeführt.
Bedingungen und Schuldentilgungspläne
Konsortialkredit
Zum 31. Dezember 2018 verfügte die Gruppe über einen Konsortialkreditvertrag über CHF 600 Mio. unter Führung der Zürcher Kantonalbank (2017: CHF 600 Mio.). Die Zinskonditionen des Konsortialkredits werden von der Zürcher Kantonalbank zu Marktkonditionen am Abschlussdatum, basierend auf der Fälligkeit zuzüglich einer von der Bonität der Gesellschaft abhängigen Marge, festgelegt.
Per 31. Dezember 2018 belief sich die Inanspruchnahme des Konsortialkredits auf CHF 390 Mio. (2017: CHF 390 Mio.).
Herausgegebene ungesicherte Anleihen
Im ersten Halbjahr 2018 wurden zwei Anleihen emittiert. Es handelt sich um eine variabel verzinsliche Anleihe von CHF 100 Mio. auf Libor-Basis mit einem Floor bei 0.0% und einem Cap bei 0.05% und einer Effektivverzinsung von –0.38% und um eine festverzinsliche Anleihe über CHF 150 Mio. mit Fälligkeit im Jahr 2019, einem Nominalzinssatz von 0.00% und einer Effektivverzinsung von –0.26%.
Im zweiten Halbjahr 2018 wurde eine weitere Anleihe emittiert. Es handelt sich um eine festverzinsliche Anleihe von CHF 175 Mio. mit Fälligkeit im Jahr 2019 und einem Coupon von 0%; inklusive Gebühren lag der effektive Zinssatz bei –0.05%.
Im Jahr 2017 wurden zwei Anleihen emittiert. Es handelt sich um eine variabel verzinsliche Anleihe von CHF 100 Mio. auf Libor-Basis mit einem Floor bei 0.0% und einem Cap bei 0.05% mit Laufzeit bis 2019 sowie um eine CHF 100 Mio. Anleihe mit einem Nominalzins von 0.00% und einer Effektivverzinsung von –0.3%, welche im April 2018 ausgelaufen ist.
Eine 2014 ausgegebene festverzinsliche Anleihe über CHF 275 Mio. mit Fälligkeit im Jahr 2021 verfügt über einen Coupon von 1.125%; inklusive Gebühren lag der effektive Zinssatz bei 1.241%.
Übrige Bankkredite
Per 31. Dezember 2018 hatte die Gruppe Zugriff auf eine bilaterale Kreditlinie mit der Zürcher Kantonalbank über CHF 800 Mio. (31.12.2017: CHF 700 Mio.). Die Zinsbedingungen dieser Kreditlinie werden zu Marktbedingungen zuzüglich einer fixen Kreditmarge festgelegt. Per 31. Dezember 2018 wurden CHF 7.6 Mio. (31.12.2017: CHF 102.2 Mio.) aus dieser Kreditlinie benutzt.
Zusätzlich zur Kreditlimite bei der Zürcher Kantonalbank verfügt die Gruppe über zwei kurzfristige Kreditlinien bei der Commerzbank. Die eine im Umfang von CHF 195 Mio., die per 31. Dezember 2018 voll gezogen wurde, und die andere im Umfang von CHF 160 Mio., die per 31. Dezember 2018 nicht gezogen war. Die Zinsbedingungen dieser Kreditlinien werden zu Marktbedingungen zuzüglich einer fixen Kreditmarge festgelegt.
Verpfändete Aktiven
Per 31. Dezember 2018 bestanden keine Verpfändungen (2017: keine).
29. Rückstellungen
Die Gruppe kann im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs an Rechtsstreitigkeiten beteiligt sein. Die Gruppe bildet Rückstellungen für hängige Rechtsfälle, wenn sie nach Einschätzung des Managements mit hoher Wahrscheinlichkeit Zahlungen leisten muss und wenn die Höhe dieser Zahlungen verlässlich geschätzt werden kann.
Andere Rückstellungen beinhalten einerseits langfristig betrachtete Rückbauverpflichtungen für Mieterausbauten in Geschäftsräumen der Gruppe (2018: CHF 1.7 Mio.; 2017: CHF 1.6 Mio.), wobei gegenwärtig keine Pläne bestehen, aus diesen Geschäftsräumen auszuziehen. Andererseits sind darin Rückstellungen für verlustbringende Verträge (onerous contracts) enthalten (2018: CHF 2.4 Mio.; 2017: CHF 5.4 Mio.). Diese wurden gebildet, da sich die Gruppe im Rahmen des Verkaufs der Aduno SA zur Erbringung von Transitional Services an die Käufer verpflichtet hat – dabei wurde eine Obergrenze für die zu zahlenden Gebühren vereinbart – und die Kosten für die zu erbringenden Leistungen inklusive Mietaufwände die erwarteten Einnahmen übersteigen.
Beim Zugang aus Unternehmenszusammenschlüssen handelt es sich um Rückstellungen für die Ausschüttung aus dem Inkassogeschäft von Accarda an Zahlkartenmandanten dessen genaue Höhe und der Auszahlungszeitpunkt sind unsicher, weshalb diese als Rückstellung ausgewiesen werden.
Im Jahr 2018 hat die Gruppe für erwartete Nachzahlungen von Sozialabgaben aus Dienstleistungsverträgen eine Rückstellung in der Höhe von CHF 2.5 Mio. gebildet.
30. Personalvorsorgeverpflichtungen
Die Pensionskasse der Gruppe gilt als leistungsorientierter Vorsorgeplan. Die Leistungen im Todesfall und bei Invalidität werden als Prozentsatz des versicherten Salärs festgelegt.
Die Leistungen basieren auf dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), das die Mindestanforderungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge in der Schweiz vorschreibt. Jahressaläre bis zu CHF 84’600 (2017: CHF 84’600) müssen versichert werden; die Finanzierung ist altersabhängig mit Beitragssätzen in Prozent des rentenberechtigten Salärs, die je nach Alter von 7% bis auf 18% ansteigen. Der Umwandlungssatz zur Berechnung der Jahresrente, basierend auf dem angesparten Vermögen, beträgt 6.8% bei ordentlichem Rentenalter (65 für Männer und 64 für Frauen). Die Berechnungen basieren auf der BVG Generationentafel 2015.
Gemäss BVG muss der Vorsorgeplan statisch ständig voll kapitalgedeckt sein. Im Fall einer Unterdeckung müssen Sanierungsmassnahmen wie eine zusätzliche Finanzierung durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitnehmer, Leistungskürzungen oder eine Kombination aus beiden Massnahmen ergriffen werden.
Die Gruppe ist der Swisscanto Sammelstiftung der Kantonalbanken, der CIEPP – Caisse Inter-Entreprises de Prévoyance Professionnelle und der PKG Pensionskasse (PKG) angeschlossen. Die Sammelstiftungen sind getrennte rechtliche Einheiten. Die Stiftungen sind verantwortlich für die Führung des Vorsorgeplans; der Stiftungsrat setzt sich aus einer gleichen Anzahl Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter aller angeschlossenen Gesellschaften zusammen.
Die von der Stiftung festgelegten Anlagerichtlinien legen insbesondere die strategische Mittelallokation mit Bandbreiten fest.
Zudem existiert eine Vorsorgekommission, die aus einer gleichen Anzahl an Vertretern der Gruppe und Vertretern der Arbeitnehmenden der Gruppe zusammengesetzt ist. Der Pensionsausschuss ist verantwortlich für die Festsetzung der Leistungen der Pensionskasse.
Der leistungsorientierte Vorsorgeplan setzt die Gruppe versicherungsmathematischen Risiken wie Langlebigkeitsrisiko, Währungsrisiko, Zinsrisiko und Marktrisiko (Anlagen) aus.
Entwicklung des Fair Values der Personalvorsorgeverpflichtungen
Fair-Value-Veränderungen des Planvermögens
Die Kapitalanlagen sind so investiert, dass die Kapitalerträge zusammen mit den Beiträgen langfristig die Verpflichtungen decken sollten. Kurzfristig können aufgrund von negativen Erträgen auch Unterdeckungen gemäss Schweizer Recht auftreten und allenfalls Sanierungsmassnahmen notwendig machen.
In der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung erfasster Aufwand
Die Plananpassungen aus der Übernahme der Accarda und dem daraus resultierenden Planwechsel zur Sammelstiftung bei der Swisscanto wurden als Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (CHF 10.8 Mio.) im Personalaufwand erfasst.
Versicherungsmathematische Annahmen
An den Abschlussstichtagen wurde von folgenden wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen ausgegangen (ausgedrückt in gewichteten Durchschnitten):
Sensitivitätsanalyse
Die unten stehende Sensitivitätsanalyse basiert auf möglichen Veränderungen der versicherungsmathematischen Annahmen in einem wirtschaftlich angemessenen Rahmen am Ende des Berichtszeitraums, während alle anderen Annahmen gleich bleiben.
- –Wäre der Abzinsungssatz 25 Basispunkte höher (bzw. tiefer), dann würden die Vorsorgeverpflichtungen um CHF 6.4 Mio. sinken (bzw. um CHF 7.0 Mio. steigen). Im Jahr 2017: Reduktion um CHF 5.3 Mio. respektive Zunahme um CHF 4.9 Mio.
- –Wenn die zukünftigen Gehaltserhöhungen um 0.5% steigen (bzw. sinken) würden, dann würden die Vorsorgeverpflichtungen um CHF 0.9 Mio. steigen (bzw. um CHF 1.1 Mio. sinken). Im Jahr 2017: Zunahme um CHF 0.9 Mio. respektive Reduktion um CHF 1.0 Mio.
- –Wenn die Altersvorsorgebeiträge künftig um 0.25% erhöht würden, dann würden die Vorsorgeverpflichtungen um CHF 5.6 Mio. steigen (2017: CHF 4.1 Mio.).
- –Wenn die Lebenserwartung für Männer und Frauen je um ein Jahr steigen würde, dann würden die Vorsorgeverpflichtungen um CHF 2.9 Mio. steigen (2017: CHF 2.1 Mio.).
Die obige Sensitivitätsanalyse ist nicht repräsentativ für tatsächliche Veränderungen der Vorsorgeverpflichtungen, da aufgrund der Korrelationen zwischen den einzelnen Annahmen die Veränderung einer einzelnen isolierten Annahme ohne Auswirkungen auf die anderen Annahmen unwahrscheinlich ist.
Zukünftige Beiträge
Die Gruppe erwartet für 2019 Beiträge von CHF 7.9 Mio. für leistungsorientierte Pläne. Am 31. Dezember 2017 erwartete die Gruppe CHF 5.8 Mio. für 2018.
Planvermögen
Die im Planvermögen gehaltenen Obligationen verfügen zum grössten Teil über ein Rating «A» oder besser.
Für die liquiden Mittel sowie die meisten Investitionen in Obligationen und Aktien wird an einer aktiven Börse ein Marktpreis notiert. Für Investitionen in Immobilien und alternative Anlagen gibt es typischerweise keinen notierten Marktpreis.
Die Anlagestrategie wurde mittels einer Asset-Liability-Matching-Strategie festgelegt. Allerdings kann nur ein sehr beschränktes Matching zwischen Assets und Liabilities erreicht werden, da die lange Duration der Verpflichtungen nur beschränkt mit entsprechenden Aktiven dargestellt werden kann. Ausserdem kann mit der alleinigen Anlage in langlaufende Obligationen die notwendige Rendite auf dem Planvermögen nicht erreicht werden, sodass Anlagen in Sachwerte und alternative Investments notwendig sind.
Am 31. Dezember 2018 lag die gewichtete durchschnittliche Duration der Vorsorgeverpflichtungen bei 17.5 Jahren (2017: 18.3 Jahre).
31. Eventualverbindlichkeiten
Im normalen Geschäftsverkehr schliesst die Gruppe Verträge, die die Gruppe dazu verpflichten können, die Gegenparteien unter vorgegebenen Bedingungen für bestimmte Ereignisse zu entschädigen.
Bei einigen Leasingverträgen im Geschäftsbereich Consumer Finance sichert die Gruppe dem Leasingpartner die Zahlung eines Mindestrestwerts für den vom Kunden geleasten Gegenstand zu. Wenn der Leasingkunde dem Leasingpartner den geleasten Gegenstand nach dem Leasingzeitraum mit einem niedrigeren als dem Mindestrestwert zurückgibt, ist die Gruppe demnach verpflichtet, dem Leasingpartner den Wertunterschied zu erstatten.
32. Aktienkapital und Reserven
Aktienkapital
Per 31. Dezember 2018 bestand das Aktienkapital der Muttergesellschaft Aduno Holding aus 25’000 Aktien mit einem Nominalwert von jeweils CHF 1’000 (2017: 25’000 Aktien). Die Aktieninhaber haben Anspruch auf den Erhalt der festgesetzten Dividenden sowie auf eine Stimme pro Aktie bei der Generalversammlung des Unternehmens.
Dividenden
Folgende Dividenden wurden von der Gruppe festgesetzt und bezahlt:
Nach dem 31. Dezember 2018 hat der Verwaltungsrat Dividenden in Höhe von CHF 1'600 pro Aktie vorgeschlagen, insgesamt CHF 40 Mio. für das Jahr 2018. Der Dividendenvorschlag wird der im Mai 2019 stattfindenden Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt.
Hedgingreserve
Wie in Erläuterung 18 beschrieben, benutzte die Gruppe Zinssatzswaps zur Absicherung ihres Zinsänderungsrisikos. Der effektive Teil des Marktwerts dieser Absicherungen wurde unter Berücksichtigung des Steuereffekts in der Hedgingreserve verbucht. Per Ende 2018 wendete die Gruppe kein Hedge Accounting mehr an.
Kapitalmanagement
Die Richtlinie des Verwaltungsrats sieht die Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalbasis vor, um das Vertrauen von Investoren, Gläubigern und des Markts zu erhalten und den weiteren Ausbau der Gruppe fortzusetzen. Der Verwaltungsrat beobachtet die Kapitalrendite, welche die Gruppe anhand des gesamten Eigenkapitals und der Entwicklung der ausbezahlten Dividenden definiert.
Gemäss den Schweizer Vorschriften über Konsumentenkredite muss das Volumen der Konsumkredite an Privatkunden durch ein Eigenkapital von 8% unterlegt werden. Für das Tochterunternehmen cashgate strebt das Unternehmen deshalb die kontinuierliche Sicherung einer Eigenkapitalbasis an, damit diese gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt werden. Das Management der cashgate überwacht dies mittels eines quartalsweisen Eigenmittelnachweises. Seit dem Erwerb des Geschäftsbereichs Consumer Finance wurde diese Verpflichtung zum Ende jedes Monats, einschliesslich per 31. Dezember 2018, erfüllt.
33. Risikomanagement
Durch ihre Geschäftstätigkeit ist die Aduno Gruppe dauernden Veränderungen unterworfen und damit auch mit Chancen und Risiken konfrontiert, welche das Erreichen von Strategien und Zielen entscheidend beeinflussen können. Diese Chancen und Risiken können aus Ereignissen, Zuständen und Handlungen entstehen, denen die Gruppe ausgesetzt ist und die sie deshalb verstehen und aktiv managen muss.
Die Gruppe hat in den letzten Jahren das Risikomanagement ausgebaut, um der Komplexität der Geschäftsfelder und den starken Veränderungen der geschäftlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen
Risiko
Die Aduno Gruppe definiert Risiko als die Unsicherheiten, die für strategische und operative Zielsetzungen bestehen und mit jeder Geschäftstätigkeit einhergehen. Diese Unsicherheiten bestehen in der Möglichkeit, Ziele zu verfehlen oder Werte zu verlieren.
Risikomanagement
Als Finanzdienstleistungsunternehmen ist die Aduno Gruppe verschiedenen Arten von Risiken ausgesetzt, die systematisch und aktiv bewirtschaftet werden.
Das Risikomanagement der Aduno Gruppe orientiert sich an einem standardisierten Modell, von der Festlegung der Risikopolitik über die Bewirtschaftung und Überwachung der Risiken in den Geschäftsaktivitäten bis hin zur Risikoberichterstattung.
Internes Kontrollsystem
Das Interne Kontrollsystem (IKS) der Aduno Gruppe beinhaltet die Gesamtheit der Kontrollstrukturen (inkl. Rollen und Verantwortlichkeiten) und -prozesse, welche auf allen Ebenen des Unternehmens die Grundlage für die Erreichung der geschäftspolitischen Ziele und einen ordnungsgemässen Geschäftsbetrieb bilden. Dabei beinhaltet das integrierte IKS nicht nur Aktivitäten der nachträglichen Kontrolle, sondern auch solche der Planung und Steuerung.
Grundsätze des Risikomanagements
Risikopolitik
Die Risikopolitik der Aduno Gruppe legt die Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung der Risiken und des Risikoprofils der Aduno Gruppe fest. Hierzu gehört insbesondere die Festlegung der Risikokapazität, des Risikoappetits (Risikobereitschaft), der Limiten, geeigneter Stresstests sowie der Quantifizierungs- und Aggregationsmethoden zur Überwachung des Risikoprofils.
Das Ziel des Risikomanagements wird in der Risikopolitik festgelegt. Es umfasst die kontrollierte Risikonahme zur Optimierung des Ertrag-Risiko-Verhältnisses. Diese Rahmenbedingungen werden durch die Unternehmensstrategie und die Risikokapazität bestimmt. Die Aduno Gruppe synchronisiert hierfür den strategischen Planungsprozess mit der Kapitalplanung und der Risikobudgetierung.
Risikokultur
Gruppenweit wird eine auf verantwortungsvolles Handeln ausgerichtete Risikokultur gefördert, welche zu einem bewussten Umgang mit Risiken führen soll. Es wird erwartet, dass die Führungskräfte der Aduno Gruppe dieses Verständnis vorleben und die Mitarbeitenden dazu verpflichten, Risiken nur im Rahmen des vorgegebenen Risikoappetits einzugehen. Bei Beförderungen und der Entlohnung von Mitarbeitenden wird die Einhaltung der Risikokultur und der risikopolitischen Vorgaben berücksichtigt.
Die Geschäftstätigkeit der Gruppe beinhaltet inhärente Risiken. Diese werden mit einem hohen Mass an Risikobewusstsein aktiv bewirtschaftet.
Die Aduno Gruppe geht Risikopositionen bewusst im Rahmen des festgelegten Risikoappetits ein. Zu diesem Zweck werden neue oder veränderte Geschäftsaktivitäten systematisch einer Risikoanalyse unterzogen und eingegangene Risiken dauerhaft überwacht. Die Aduno Gruppe vermeidet extreme Risiken, welche ihre Solvenz oder Existenz gefährden.
Funktionentrennung
Das Risikomanagement folgt dem sogenannten «Three-Lines-of-Defense-Modell». Die erste Verteidigungslinie besteht aus den Kompetenzträgern in den Geschäftsbereichen und stellt sicher, dass die eingegangenen Risiken im vorgegebenen Rahmen des Risikoappetits bleiben.
Die zweite Verteidigungslinie besteht aus der zentralen Risikokontrolle, die einerseits Weisungen etabliert, die in allen Geschäftsbereichen beim Umgang mit Risiken zur Anwendung kommen, und andererseits die Einhaltung der Vorgaben überprüft. Im Weiteren stellt die zweite Verteidigungslinie die Portfoliosicht auf die Risiken der Gruppe sicher und ist um eine regelmässige Berichterstattung besorgt.
Die dritte Verteidigungslinie wird durch die interne Revision und die externe Revisionsstelle wahrgenommen. Sie überprüft unabhängig die Wirksamkeit der Governance, des Risikomanagements, der internen Kontrollen sowie die Art, wie die erste und zweite Verteidigungslinie ihre funktionalen Ziele bezüglich Risikomanagement und Risikokontrolle umsetzen.
Einheitlicher Risikomanagementprozess
Der Risikomanagementprozess der Aduno Gruppe besteht aus den Schritten der Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikosteuerung und Risikoüberwachung. Dieser Prozess wird beim Aufbau von neuen oder dem Verändern von bestehenden Geschäftsaktivitäten durchlaufen. Dabei wird die Wesentlichkeit der Änderungen auf das Geschäftsmodell als Massstab verwendet.
Das ordnungsgemässe Durchlaufen des Risikomanagementprozesses wird von der zentralen Risikokontrolle sichergestellt.
Einheitliche Bemessungsmethodik
Für die Ermittlung des Risikoprofils und der Bestimmung der Risikokapazität werden einheitliche Methoden festgelegt, welche der Art und dem Umfang der Geschäftstätigkeit angemessen sind. Es erfolgen Betrachtungen auf Risikokategorie-, Geschäftsfeld- und Gruppenebene.
Für die Abschätzung der Umfeld-, Geschäfts- und Operationellen Risiken wird die Szenariotechnik angewendet. Dabei werden realistische Szenarien bezüglich des Zeithorizonts des strategischen Geschäftsplans erstellt. Die Stabilität des Geschäftsmodells wird mit Stressszenarien geprüft.
Transparenz
Die Risikokontrolle informiert den Verwaltungsrat und die Gruppenleitung der Aduno Gruppe regelmässig über die Gesamtrisikolage, über die Entwicklung des Risikoprofils sowie über wesentliche Erkenntnisse aus der Überwachungstätigkeit. Zusätzlich wird jährlich ein Tätigkeitsbericht erstellt, der Auskunft über den Reifegrad und die Entwicklung des Risikomanagementsystems gibt.
Für die einzelnen Risikokategorien werden verschiedene Berichte erstellt, die bezüglich Erscheinungsrhythmus und Empfängerkreis auf die jeweiligen Risiken zugeschnitten sind und eine umfassende, objektive und transparente Informationsgrundlage für Entscheidungsträger und Überwachungsgremien sicherstellen.
Risikoorganisation
Verwaltungsrat
Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement trägt der Verwaltungsrat. Er genehmigt die Grundsätze für das Risikomanagement. Der Verwaltungsrat informiert sich regelmässig im Rahmen der Berichterstattung über die Risikosituation der Aduno Gruppe und den Stand der eingeleiteten Massnahmen. Er kontrolliert die ordentliche Umsetzung der Risikopolitik und der Risikostrategien inkl. der verabschiedeten Massnahmen.
Das Audit & Risk Committee und die Interne Revision unterstützen den Verwaltungsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Gruppenleitung
Die Gruppenleitung trägt die Verantwortung für die Umsetzung der im Reglement über das Risikomanagement definierten Vorgaben sowie für die Einrichtung, Aufrechterhaltung und regelmässige Überprüfung des IKS.
Zu diesem Zweck besteht auf Stufe der GrL ein Gremium, das sich quartalsweise mit der Ausgestaltung des Risikomanagementsystems, der Gestaltung und Überwachung der Risikopolitik und der Steuerung der Risiken der Gruppe befasst.
Zur Unterstützung der Gruppenleitung wurden entscheidungsvorbereitende Fachgremien aufgebaut, welche die Geschäfte, Anträge und Empfehlungen an die Gruppenleitung ausarbeiten.
Risikokontrolle
Der zentralen Risikokontrolle obliegt die Identifikation und Überwachung der Risiken auf Stufe Portfolio, die Überwachung der Einhaltung der risikopolitischen Vorgaben sowie die integrierte Risikoberichterstattung an den Verwaltungsrat und die Gruppenleitung. Die Risikokontrolle verantwortet die Vorgaben der Risikomessmethoden, das risikoorientierte Abnahmeverfahren für neue Geschäftsaktivitäten, die Modellvalidierung sowie die Qualitätssicherung der implementierten Risikomessung.
Zu diesem Zweck kann die Risikokontrolle Weisungen erarbeiten, welche durch die Gruppenleitung erlassen werden. Der zentralen Risikokontrolle obliegt die Überwachung und Berichterstattung bezüglich der Einhaltung der Weisungen.
Kontrolle der wesentlichen Risiken
Die Aduno Gruppe unterscheidet folgende sechs Risikokategorien:
Übergeordnete Risiken
- –Umfeldrisiken
- –Geschäftsrisiken
- –Operationelle Risiken
Finanzielle Risiken
- –Kreditrisiken
- –Liquiditätsrisiken
- –Marktrisiken (Währungs-, Zins- und Aktienpreisrisiko)
Die Schädigung der Reputation wird nicht als eigenständige Risikokategorie geführt, da sie in der Regel erst durch Verwirklichung eines der oben genannten Risiken entstehen kann. Entsprechend wird ein Reputationsschaden als abgeleiteter Schaden betrachtet.
Die Umfeld-, Geschäfts- und Operationellen Risiken werden systematisch erhoben und im Rahmen des Risikoappetits entweder akzeptiert oder mittels geeigneter Massnahmen gemindert. Diese Massnahmen werden als Kontrollen im IKS der Aduno Gruppe geführt.
Umfeldrisiken
Unter Umfeldrisiken versteht die Aduno Gruppe Risiken, die sich aus dem externen Geschäftsumfeld der Aduno Gruppe ergeben und die das Geschäftsmodell der Gruppe oder einzelner Gesellschaften infrage stellen können.
Geschäftsrisiken
Unter Geschäftsrisiken versteht die Aduno Gruppe Risiken, die sich aus den folgenden Aspekten ergeben können: Führung, Qualität der Informationen für die Beschlussfassung oder für die Ableitung von Strategien.
Operationelle Risiken
Die Operationellen Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen oder Systemen oder infolge von externen Ereignissen eintreten können. Diese Definition umfasst Informationstechnologie-Risiken sowie sämtliche rechtlichen und regulatorischen Risiken.
Kreditrisiken
Das für die Aduno Gruppe wesentliche Kreditrisiko ist das Ausfallrisiko. Es ist das Risiko finanzieller Verluste der Gruppe, wenn ein Kunde oder eine Gegenpartei eines Finanzinstruments den vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dieses Risiko besteht hauptsächlich bei den Forderungen gegenüber Kunden der Gruppe.
Das für die Gruppe bestehende Ausfallrisiko hängt in erster Linie von den individuellen Eigenschaften jedes Kunden ab und entsteht durch unbezahlte oder zu spät bezahlte Forderungen.
Da die Gruppe hauptsächlich in der Schweiz tätig ist, betrifft auch das Ausfallrisiko vor allem die Schweiz. Sowohl der Geschäftsbereich Payment als auch der Geschäftsbereich Consumer Finance sind überwiegend auf Retail-Kunden bezogen. Die Forderungen sind dadurch breit diversifiziert, und es bestehen keine wesentlichen Konzentrationen in Bezug auf einzelne Kundensegmente, Branchen oder ähnliches.
Die Ausführungen zu den Kreditrisiken befinden sich in den jeweiligen Erläuterungen 15, 16 und 18 gemeinsam mit den Ausführungen zum erwarteten Kreditverlust.
Ausfallrisiko
Das Ausfallrisiko ist auf den Buchwert der finanziellen Vermögenswerte begrenzt. Das maximale Ausfallrisiko, dem die Gruppe per 31. Dezember 2018 bzw. 2017 ausgesetzt war, besteht in den in der Bilanz für finanzielle Vermögenswerte angegebenen Buchwerten.
Die folgenden Tabellen zeigen das maximale Ausfallrisiko bei Forderungen gegenüber Karteninhabern aus dem Kreditkartengeschäft und aus dem Geschäftsbereich Consumer Finance am Abschlussstichtag sowie nach Kundentyp. Kreditrisiken können zudem auch aus Inkassoforderungen und aus Forderungen, bei denen von Betrug (wie in Erläuterung 15 offengelegt) ausgegangen wird, entstehen.
Die Besicherung der Forderungen durch Partner und Bankgarantien besteht in Höhe der Forderung. Der Fair Value der Sicherheit wird deshalb als Nominalwert angenommen.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko der Gruppe, ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen zu können. Ein Liquiditätsrisiko entsteht, wenn die Gruppe die zur Durchführung ihrer Geschäfte erforderlichen Finanzmittel nicht unter wirtschaftlichen Bedingungen beschaffen kann. Die Gruppe überwacht ihre Liquidität fortlaufend und erstellt ausserdem Liquiditätsprognosen.
Das Management stellt sicher, dass die Gruppe über Barmittel, aktuell verfügbare Kreditlinien (Kreditlimite von CHF 1'755 Mio., (2017: CHF 1’300 Mio.)) und im operativen Geschäft erwirtschaftete Finanzmittel (in den letzten 12 Monaten ein Monatsdurchschnitt von CHF 900 Mio. (2017: CHF 820 Mio.)) verfügt und so in der Lage ist, ihre aus dem operativen Geschäft hervorgehenden Verpflichtungen zu erfüllen und ihren Verpflichtungen zur Schuldenrückzahlung zum jeweiligen Fälligkeitsdatum nachzukommen.
Fälligkeit finanzieller Verbindlichkeiten
Marktrisiko
Unter Marktrisiken wird die Gefahr von Verlusten aus bilanzwirksamen und ausserbilanziellen Positionen aufgrund von Veränderungen der Marktpreise verstanden. Die Definition umfasst Risiken aus Zinsinstrumenten und Aktien sowie Fremdwährungsrisiken.
Fremdwährungsrisiko
Das Fremdwährungsrisiko der Gruppe ist in der folgenden Tabelle in Nominalbeträgen angegeben. Bei Schweizer Franken (CHF) besteht kein Währungsrisiko, weil es sich hierbei um die funktionale Währung der Gruppe handelt.