KAPITALSTRUKTUR
Das Aktienkapital der Aduno Holding betrug am 31. Dezember 2016 CHF 25 Mio., aufgeteilt in 25’000 vinkulierte Namenaktien mit einem Nominalwert von CHF 1’000. Es besteht weder ein genehmigtes noch ein bedingtes Kapital.
Kapitalveränderungen
Kapitalveränderungen während der letzten drei Jahre sind nachfolgend dargestellt (Werte jeweils per 31. Dezember):
Aktien und Partizipationsscheine
Das Aktienkapital der Aduno Holding von CHF 25 Mio. per 31. Dezember 2016 ist aufgeteilt in 25’000 vinkulierte und voll liberierte Namenaktien mit einem Nominalwert von CHF 1’000. Sämtliche Aktien sind vollumfänglich dividendenberechtigt für das Geschäftsjahr 2016. Es existieren keine Partizipationsscheine.
Beschränkung der Übertragbarkeit
Die Übertragung der Aktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt und bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrats, der diese aus den in den Statuten genannten Gründen verweigern kann. Die Aktionäre sind im Rahmen eines Aktionärsbindungsvertrags gebunden, gemäss dem die Übertragung der Aktien der Gesellschaft beschränkt ist. Sämtlichen Parteien des Aktionärsbindungsvertrags steht ein Vorhandrecht an den Aktien eines verkaufswilligen Aktionärs zu. Aus nicht oder nicht vollständig ausgeübten Vorhandrechten verbleibende Aktien dürfen an einen Dritten übertragen werden. Zudem steht jeder Partei des Aktionärsbindungsvertrags gegenüber einem Dritterwerber von Aktien ein Vorkaufsrecht zu. Schliesslich steht jedem Aktionär für bestimmte, im Aktionärsbindungsvertrag umschriebene Fälle ein Kaufrecht an den Aktien eines von einem Kauffall betroffenen Aktionärs zu.
Im Berichtsjahr wurden keine Ausnahmen gewährt.
Es besteht keine Prozentklausel. Nominee-Eintragungen sind nicht generell ausgeschlossen. Die Zustimmung zur Eintragung kann vom Verwaltungsrat verweigert werden, wenn der Erwerber nicht ausdrücklich erklärt, dass er die Aktien in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erworben hat.
Die statutarischen Übertragungsbeschränkungen können durch Statutenänderung aufgrund eines Beschlusses der Generalversammlung aufgehoben werden.